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17 July, 2023
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ORD_551192/2023 Munich (DE) Local Di… EP3666797
Regel 303.3 VerfO

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ORD_551192/2023
UPC_CFI_14/2023
17 July, 2023
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Summary
(AI generated)

Parties

Amgen Inc.
v. Sanofi-Aventis Deutschland GmbH

Registry Information
Court Division:

Munich (DE) Local Division

Type of Action:

Infringement Action

Language of Proceedings:

DE

Patent at issue

EP3666797

Cited Legal Standards
Regel 303.3 VerfO
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ORD_551192/2023

Lokalkammer München

Fall Nr. UPC_CFI_14/2023

Verfahrensanordnung Nr. ORD_551192/2023 zum Klageverfahren Nr. ACT_459916/2023 des Gerichts Erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts vom 17.07.2023

Klagepartei

1) Amgen Inc.

vertreten durch: Johannes Heselberger

beklagte Parteien

1) Sanofi-Aventis Deutschland GmbH

vertreten durch: Niels Hoelder

2) Sanofi-Aventis Groupe S.A.

vertreten durch: Niels Hoelder

3) Sanofi Winthrop Industrie S.A.

vertreten durch: Niels Hoelder

    1. Regeneron Pharmaceuticals Inc.

vertreten durch: ?

Klagepatent

Patent N r. Inhaber
EP3666797 Amgen, Inc

Richter:

ZUSAMMENSETZUNG DES SPRUCHKÖRPERS

Vorsitzender Richter und Berichterstatter rechtlich qualifizierter Richter rechtlich qualifizierter Richter

Matthias Zigann Tobias Pichlmaier Samuel Granata

ANORDNUNG DES BERICHTERSTATTERS:

Matthias Zigann

VERFAHRENSSPRACHE:

Deutsch

TATBESTAND

    1. Die Zustellung an die Beklagten zu 1 bis 3 konnte bereits am 11.7.2023 per E-Mail bewirkt werden.
    1. Eine Zustellung an die Beklagte zu 4 per E-Mail ist derzeit nicht möglich. Auf entsprechende Anfrage des Vorsitzenden wurde von der Beklagten zu 4 mitgeteilt, dass eine Zustellung per E-Mail nicht akzeptiert würde. Die Zustellung an die Beklagte zu 4 ist daher nunmehr gem. Regel 274.1.(a)(ii) der Verfahrensordnung vorzunehmen.

GRÜNDE:

    1. Dies wird zu unterschiedlichen Zeitläufen betreffend die Frist zur Einreichung einer Klageerwiderung sowie betreffend alle weiteren Fristen führen. Mithin würde das Abwarten einer erfolgreichen Zustellung an die Beklagte zu 4 den Fortgang des Verfahrens betreffend die Beklagten zu 1-3 um Monate verlangsamen. Dem kann durch eine Abtrennung des Verfahrens gegen die Beklagte zu 4 gem. Regel 303.2 der Verfahrensordnung begegnet werden.
    1. Nach Regel 337 der Verfahrensordnung sind die Parteien zuvor zu hören. Dies ist dahingehend auszulegen, dass diejenigen Parteien zuvor zu hören sind, die im Zeitpunkt der Anhörung bereits anwaltlich vertreten sind. Denn die Anhörung kann formell nur über
  • das Fallbearbeitungssystem erfolgen. Zu diesem haben nur die anwaltlichen Vertreter Zugang.

    1. Soweit keine Gründe für eine anderweitige Aufteilung der Gerichtsgebühr von den Parteien vorgetragen werden sollten, wird sich anbieten, diese zwischen der SanofiGruppe und Regeneron hälftig zu verteilen (vgl. Regel 303.3 VerfO).

ANORDNUNGEN UND ANWEISUNGEN AN DIE PARTEIEN UND DAS REGISTER:

    1. Das Verfahren betreffend die Beklagte zu 4 wird abgetrennt.
    1. Der Klägervertreter wird aufgefordert, hierzu nach Anweisung des Registers vorzugehen.
    1. Die von der Klagepartei bereits einbezahlte Gerichtsgebühr ist auf beide Verfahren hälftig aufzuteilen.
    1. Die Klagepartei sowie die Beklagte zu 1-3 können hierzu bis zum 21.7.2023 Stellung nehmen.

DR. ZIGANN VORSITZENDER RICHTER UND BERICHTERSTATTER

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