• Type keywords to find relevant decisions or orders containing those keywords.
  • Use "quotes" to search for exact phrases.
    Example: "preliminary injunction"
  • Add - before a word to exclude it.
    Example: injunction -costs
  • Combine multiple filters for more precise results.
Reset
Danish
German
English
French
Italian
Dutch
Toggle Columns
Type
Order
Decision
Reference
Court
Brussels
Copenhagen
Düsseldorf
Hamburg
Helsinki
Lisbon
Luxembourg
Mannheim
Milan
Munich
Nordic Baltic Regional Division
Paris
The Hague
Vienna
3 October, 2023
Order
ORD 575878/2023 Munich EP3611989
Regel 4.2 VerfO
Regel 262.2 VerfO
...

Please log in to add notes.

Please log in to add tags.

ORD 575878/2023
UPC_CFI_9/2023
3 October, 2023
Order

Summary
(AI generated)

Parties

Huawei Technologies Co. Ltd
v. Netgear Inc./Netgear Deutschland GmbH/Netgear International Limited

Registry Information
Court Division:

Munich (DE) Local Division

Type of Action:

Infringement Action

Language of Proceedings:

DE

Patent at issue

EP3611989

Add a custom note or summary to this decision
Styles
Text
Heading 1
Heading 2
Heading 3
Bold ⌘B
Italic ⌘I
Strikethrough ⌘+Shift+S
Bullet list
Ordered list
Blockquote ⌘+Shift+B
Insert link ⌘K
Insert link
Unlink
Align
Left
Center
Right

<mark>ORD</mark> <mark>575878</mark>/<mark>2023</mark>

Lokalkammer München

ORD_575878/2023 UPC_CFI_9/2023 Verfahrensanordnung des Gerichts erster Instanz

des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am: 03 /10/2023

LEITS˜TZE :

    Gem. Regel 4.2 VerfO sind die Parteien gehalten, online bereitgestellte amtliche Formulare zu verwenden. Hierzu zählen auch die unterschiedlichen Workflows. Innerhalb dieser Workflows sind keine weiteren Anträge zu stellen, die anderen Workflows zugeordnet sind und/oder eine abweichende Handhabung erfordern. Im Workflow nach Regel 262.2 VerfO kann eine Partei Schutz vor der Kenntnisnahme durch Dritte beantragen. Mit Eingang des Antrages wird automatisch vorläufiger Schutz bereitgestellt. Soweit eine dritte Partei Zugang begehrt, wird der Antrag gerichtlich überprüft werden. Dies gilt auch für den Fall, dass diese Informationen in einer Anordnung oder Entscheidung des Gerichts enthalten sind. Verfahrensbeteiligt sind die antragstellende Partei sowie der Dritte. Andere Prozessparteien sind nicht am Verfahren beteiligt. Im Workflow nach Regel 262A VerfO kann eine Partei Schutz für vertrauliche Informationen gegenüber einer anderen Prozesspartei beantragen. Vor Erlass der Anordnung ist diese andere Prozesspartei zu hören (Regel 262A.4 VerfO). Der Ausschluss der Öffentlichkeit von der Zwischenanhörung und der mündlichen Verhandlung ist in Regeln 105.2 und 115 VerfO geregelt. Gesonderte Workflows stehen insoweit nicht bereit. Mithin sind darauf gerichtete Anträge im Workflow des Hauptverfahrens (hier: Verletzungsverfahrens) zu stellen.

SCHLAGWÖRTER :

Amtliche Formulare, Workflows, vertrauliche Informationen, Geheimhaltungsantrag, Ausschluss der Öffentlichkeit

Datum des Eingangs der Klageschrift: 01/06/2023

Netgear Inc.

(Beklagter) - 350 E Plumeria Dr - 95134 - San Jose - US

Klageschrift zugestellt am 28/08/2023

NETGEAR Deutschland GmbH

(Beklagter) - Konrad-Zuse-Platz 1 - 81829 - München - DE

Klageschrift zugestellt am 14/08/2023

Netgear International Limited

(Beklagter) - First Floor Building 3, University

Technology Centre, Curraheen Road - T12K516 - Cork - IE

KL˜GER

BEKLAGTE(R)

Netgear Inc.

(Beklagter) - 350 E Plumeria Dr - 95134 -

San Jose - US

Vertreten durch:

Stephan Dorn

NETGEAR Deutschland GmbH

(Beklagter) - Konrad-Zuse-Platz 1 - 81829

    München - DE

Vertreten durch:

Stephan Dorn

3) Netgear International Limited

(Beklagter) - First Floor Building 3, University Technology Centre, Curraheen Road - T12K516 - Cork - IE

Vertreten durch:

Stephan Dorn

STREITGEGENST˜NDLICHES PATENT

Patentnr. Inhaber
EP3611989 Huawei Technologies Co. Ltd

MITWIRKENDE RICHTER

Diese Anordnung wurde erlassen durch den Vorsitzenden Richter und Berichterstatter Matthias Zigann.

VERFAHRENSSPRACHE: Deutsch

GEGENSTAND DER RECHTSSACHE:

Patentverletzung:

hier: Geheimhaltungsantrag

ANTR˜GE DER KLAGEPARTEI

    I. Zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen werden die in der Klage vom 1. Juni 2023 grau hinterlegten Informationen sowie die hierzu überreichten und mit dem Hinweis "CONFIDENTIAL" oder "geheimhaltungsbedürftig" versehenen Anlagen, Abbildungen und Übersichten, die insgesamt tabellarisch wie folgt zusammengefasst sind, als geheimhaltungsbedürftig eingestuft:

[Tabelle gem. Klageschrift vom 01.06.2023 in ACT_459771/2023 UPC_CFI_9/2023; Schriftsatz vom 27.07.2023 in App_556724/2023 UPC_CFI_9/2023 und Schriftsatz vom 27.07.2023 in ORD_577400/2023 UPC_CFI_9/2023]

    II. Die vorstehend genannten Informationen sind von jedermann, der von ihnen aufgrund seiner Beteiligung an dem vorliegenden Verfahren Kenntnis erhält, streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht außerhalb dieses Verfahrens genutzt oder offengelegt werden, es sei denn, dass von ihnen außerhalb dieses Verfahrens Kenntnis erlangt wurde. III. Die Verpflichtung nach Ziffer II gilt auch nach Abschluss dieses Verfahrens fort, wobei dies nicht gilt, wenn das Gericht der Hauptsache das Vorliegen des streitgegenständlichen Geschäftsgeheimnisses durch rechtskräftiges Urteil verneint hat oder sobald die streitgegenständlichen Informationen für Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit solchen Informationen umgehen, bekannt oder ohne Weiteres zugänglich werden. IV. Der Zugang Dritter zu dem Akteninhalt dieses Verfahrens darf nur derart erfolgen, dass die unter Ziffer I genannten Geschäftsgeheimnisse enthaltenden Ausführungen unkenntlich gemacht werden.

V. Der Abschnitt D. und insbesondere die grau hervorgehobenen Abschnitte der Klage vom 1. Juni 2023 sowie die durch ein "geheimhaltungsbedürftig" oder "CONFIDENTIAL" gekennzeichneten Anlagen, Abbildungen oder Übersichten sind von der Veröffentlichung im Register und jedweder Akteneinsicht durch Dritte auszuschließen.

VI. Für den Fall der Erörterung dieses Sachvortrages in der Zwischenanhörung und/oder in der mündlichen Verhandlung wird angeordnet

    die Öffentlichkeit wegen Gefährdung schutzwürdiger Interessen der Parteien für diesen Teil der Zwischenanhörung und/oder der mündlichen Verhandlung auszuschließen; die bei der Zwischenanhörung und/oder mündlichen Verhandlung anwe- senden Personen einschließlich der Parteivertreter, der Prozessbevollmächtigten und der zur Mitwirkung an dem Rechtsstreit bestellten Patentanwälte zu verpflichten, Tatsachen, welche die grau hervorgehobenen Ausführungen oder die durch "geheimhaltungsbedürftig" oder "CONFIDENTIAL" gekennzeichneten Anlagen betreffen und die durch die im Verfahren gewechselten Schriftsätze oder die Ausführungen in der mündlichen Verhandlung erstmals zu ihrer Kenntnis gelangen, gegenüber Dritten geheim zu halten, und nur zum Zwecke der Prozessführung im vorliegenden Verfahren zu verwenden

KURZE DARSTELLUNG DES SACHVERHALTS

Die Klagepartei hat am 01.06.2023 eine Verletzungsklage (ACT_459771/2023 UPC_CFI_9/2023) eingereicht. In der Klageschrift stellte sie die oben wiedergegebenen Geheimhaltungsanträge. Mit Schriftsatz vom 27.07.2023 stellte sie im Rahmen eines Workflows betreffend einen Antrag nach Regel 262.2 VerfO (App_556724/2023 UPC_CFI_9/2023) dieselben Anträge.

Mit Verfügung vom 28.09.2023 (ORD_577400/2023 UPC_CFI_9/2023) wurde die Klägerin aufgefordert, den Schriftsatz vom 27.07.2023 erneut hochzuladen, weil er neben Anträgen nach Regel 262.2 VerfO auch Anträge nach Regel 262A VerfO enthält, und für letztere eine vorherige Anhörung der Gegenseite durchzuführen ist. Diese Anhörung ist im Workflow betreffend einen Antrag nach Regel 262.2 nicht möglich, weil dieser Workflow bis zum Vorliegen eines Antrags eines Dritten einseitig geführt wird. Die anderen Prozessparteien sind hieran nicht beteiligt. Die Klagepartei ist der Anordnung am 29.09.2023 nachgekommen.

Die beklagte Partei hat sich trotz Gelegenheit zur Stellungnahme nicht geäußert.

Innerhalb des CMS können Schutzmaßnahmen nur dann zuverlässig bereitgestellt werden, wenn die jeweiligen Workflows gem. Regel 262 bzw. 262A vom Antragsteller eröffnet werden. Innerhalb allgemeiner Anträge oder Anordnungen ist dies nicht gewährleistet.

BEGRÜNDUNG DER ANORDNUNG

Zunächst ist festzustellen, dass die von der Klagepartei gewählte Vorgehensweise nicht vollständig mit Regel 4.2 VerfO vereinbar ist. Hiernach sind die Parteien gehalten, online bereitgestellte amtliche Formulare zu verwenden. Hierzu zählen auch die unterschiedlichen Workflows. Innerhalb dieser Workflows sind keine weiteren Anträge zu stellen, die anderen Workflows zugeordnet sind und/oder eine abweichende Handhabung erfordern. Weiter ist festzustellen, dass sich der Antrag an der nationalen deutschen Praxis des Geheimnisschutzes orientiert, ohne sich mit den abweichenden Rechtsgrundlagen der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts auseinanderzusetzen.

Im Workflow nach Regel 262.2 VerfO kann eine Partei Schutz vor der Kenntnisnahme durch Dritte beantragen. Mit Eingang des Antrages wird automatisch vorläufiger Schutz bereitgestellt. Soweit eine dritte Partei Zugang begehrt, wird der Antrag gerichtlich überprüft werden. Dies gilt auch für

den Fall, dass diese Informationen in einer Anordnung oder Entscheidung des Gerichts enthalten sind. Verfahrensbeteiligt sind die antragstellende Partei sowie der Dritte. Andere Prozessparteien sind nicht am Verfahren beteiligt.

Im Workflow nach Regel 262A VerfO kann eine Partei Schutz für vertrauliche Informationen gegenüber einer anderen Prozesspartei beantragen. Vor Erlass der Anordnung ist diese andere Prozesspartei zu hören (Regel 262A.4 VerfO).

Der Ausschluss der Öffentlichkeit von der Zwischenanhörung und der mündlichen Verhandlung ist in Regeln 105.2 und 115 VerfO geregelt. Gesonderte Workflows stehen insoweit nicht bereit. Mithin sind darauf gerichtete Anträge im Workflow des Hauptverfahrens (hier: Verletzungsverfahrens) zu stellen.

Soweit das Begehren der Klagepartei auf einen Schutz gem. Regel 262.2 VerfO gerichtet ist, ist derzeit nichts weiter veranlasst. Der Schutz wird seit Eingang des Antrages automatisch gewährt. Sobald ein Dritter Zugang zu den vom Antrag erfassten Informationen begehrt, wird über die dann gegenläufigen Anträge zu entscheiden sein.

Soweit die Klagepartei gegenüber der beklagten Partei Schutz gem. Regel 262A VerfO begehrt, kann dem Antrag entsprochen werden, sobald ein Workflow nach Regel 262A VerfO von der Klagepartei eröffnet worden ist.

Insoweit ist das Begehren der Klagepartei ' sind von jedermann, …, streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht außerhalb dieses Verfahrens genutzt oder offengelegt werden ' dahingehend zu verstehen, dass dies -gerade auch - gegenüber der beklagten Partei angeordnet werden soll.

Regel 262A.1 sieht vor, dass … eine Partei beim Gericht einen Antrag auf Erlass einer Anordnung stellen kann, den Zugriff auf bestimmte in ihren Schriftsätzen enthaltene Informationen oder die Erhebung und Verwendung von Beweisen im Verfahren einzuschränken oder für unzulässig zu erklären. Das o.g. Begehren der Klagepartei stellt demgegenüber insoweit ein Minus dar, als der Zugriff der beklagten Partei physisch ohne weiteres möglich sein soll, soweit dieser Zugriff unter Wahrung der Vertraulichkeit geschieht und die Nutzung auf das hiesige Verfahren beschränkt bleibt.

Das Gericht kann dem Antrag nach Regel 262A.5 VerfO insbesondere dann stattgeben, wenn die von dem Antragsteller angeführten Gründe für die Anordnung das Interesse der anderen Partei an einem uneingeschränkten Zugang zu den betreffenden Informationen oder Beweismitteln beträchtlich überwiegen. Da die beklagte Partei keinerlei Einwände erhoben hat und die Klagepartei den Antrag damit begründet hat, dass antragsgegenständlich Informationen sind, die bereits Gegenstand außergerichtlicher Geheimhaltungsvereinbarungen mit der beklagten Partei bzw. mit Dritten sind, wird dem Antrag, sobald er im richtigen Workflow gestellt worden ist, stattzugeben sein.

Nur wenn der Antrag im richtigen Workflow gestellt wird, kann auch sichergestellt werden, dass innerhalb des CMS die notwendigen Schutzvorkehrungen ergriffen werden.

    Soweit die Klagepartei den Ausschluss der Öffentlichkeit von der Zwischenanhörung und der

mündlichen Verhandlung beantragt hat, wird hierüber durch den dann handelnden Spruchkörper befunden werden.

    Soweit die Anträge auf in einem Urteil enthaltende geheimhaltungsbedürftige Informationen gerichtet sind, ist zunächst der Erlass des Urteils abzuwarten. Sodann ist - innerhalb einer Karenzfrist von 14 Tagen - ein (weiterer) Antrag gem. Regel 262.2 VerfO unter Beifügung einer geschwärzten Fassung des Urteils zu stellen. Soweit der Antrag darauf gerichtet ist, neben der der beklagten Partei zuzuordnenden Personen weiteren Personen Geheimhaltungsverpflichtungen aufzuerlegen, ist er abzuweisen. Hierzu fehlt die Rechtsgrundlage.

ANORDNUNG

    Sobald die Klagepartei den Antrag in dem Workflow für 262A stellt, wird angeordnet werden, dass die in der Klage vom 1. Juni 2023 grau hinterlegten Informationen sowie die überreichten und mit dem Hinweis "CONFIDENTIAL" oder "geheimhaltungsbedürftig" versehenen Anlagen, Abbildungen und Übersichten, die insgesamt tabellarisch wie folgt zusammengefasst sind,

[Tabelle gem. Klageschrift vom 01.06.2023 in ACT_459771/2023 UPC_CFI_9/2023; gem. Schriftsatz vom 27.07.2023 in App_556724/2023 UPC_CFI_9/2023 und gem. Schriftsatz vom 27.07.2023 in ORD_577400/2023 UPC_CFI_9/2023]

von der beklagten Partei streng vertraulich zu behandeln sind und von ihr nicht außerhalb dieses Verfahrens genutzt oder offengelegt werden dürfen, es sei denn, dass von diesen Informationen außerhalb dieses Verfahrens Kenntnis erlangt wurde.

    Die Verpflichtung nach Ziffer 1 gilt auch nach Abschluss dieses Verfahrens fort, wobei dies nicht gilt, wenn das Gericht die Geheimhaltungsbedürftigkeit dieser Informationen durch rechtskräftige Entscheidung oder Anordnung verneint hat oder sobald die streitgegenständlichen Informationen für Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit solchen Informationen umgehen, bekannt oder ohne Weiteres zugänglich werden. Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen. Eine erneute Befassung zu einem späteren Zeitpunkt bleibt vorbehalten. Die Berufung wird zugelassen.

ANWEISUNGEN AN DIE PARTEIEN UND DIE KANZLEI

    1Die Klagepartei ist gehalten, ihren Antrag betreffend einen Schutz gem. Regel 262A in dem dafür vorgesehenen Workflow zu stellen. 2Die Klagepartei ist ferner gehalten, im weiteren Verlauf des Verfahrens die derzeit verfrüht gestellten Anträge erneut zu stellen. 3Die Kanzlei hat sicherzustellen, dass Dritten nur im Rahmen einer gerichtlichen Anordnung nach Regel 262.6 VerfO Zugang zu den antragsgegenständlichen Informationen gewährt wird.

INFORMATIONEN ÜBER DIE BERUFUNG

Gegen die vorliegende Anordnung kann entweder - durch jede Partei, die ganz oder teilweise in ihren Anträgen erfolglos war, zusammen mit der Berufung gegen die Endentscheidung des Gerichts erster Instanz in der Hauptsache Berufung eingelegt werden, oder - nach Zulassung der Berufung durch das Gericht erster Instanz binnen 15 Tagen nach Zustellung der entsprechenden Entscheidung Berufung durch jede Partei, die ganz oder teilweise in ihren Anträgen erfolglos war, eingelegt werden (Art. 73 (2) (b) EPGÜ, Regel 220.2, 224.1 (b) VerfO).

ANGABEN ZUR ANORDNUNG

Anordnung Nr. ORD_575878/2023 im VERFAHREN NUMMER: ACT_459771/2023

UPC Nummer: UPC_CFI_9/2023

Art des Vorgangs: Verletzungsklage

Dr. Zigann Vorsitzender Richter und Berichterstatter

Matthias ZIGANN

Digital unterschrieben von Matthias ZIGANN Datum: 2023.10.03 14:25:27 +02'00'

22 July, 2025
Order
ORD_32084/2025 Luxembourg EP2867997
R. 151 VerfO
R. 265 VerfO
...

Please log in to add notes.

Please log in to add tags.

ORD_32084/2025
22 July, 2025
Order

Summary
(AI generated)

Parties

Koninklijke Philips N.V.
v. Belkin Limited ,
Belkin GmbH ,
Belkin International, Inc.

Registry Information
Registry Number:

ACT_31493/2025

Court Division:

Luxembourg (LU)

Type of Action:

Application For Costs

Language of Proceedings:

DE

Patent at issue

EP2867997

Add a custom note or summary to this decision
Styles
Text
Heading 1
Heading 2
Heading 3
Bold ⌘B
Italic ⌘I
Strikethrough ⌘+Shift+S
Bullet list
Ordered list
Blockquote ⌘+Shift+B
Insert link ⌘K
Insert link
Unlink
Align
Left
Center
Right
22 July, 2025
Order
ORD_33136/2025 Paris EP3178578

Please log in to add notes.

Please log in to add tags.

ORD_33136/2025
22 July, 2025
Order

Summary
(AI generated)

Party

TIRU

Registry Information
Registry Number:

App_30813/2025

Court Division:

Paris (FR) Local Division

Type of Action:

Generic application

Language of Proceedings:

FR

Patent at issue

EP3178578

Add a custom note or summary to this decision
Styles
Text
Heading 1
Heading 2
Heading 3
Bold ⌘B
Italic ⌘I
Strikethrough ⌘+Shift+S
Bullet list
Ordered list
Blockquote ⌘+Shift+B
Insert link ⌘K
Insert link
Unlink
Align
Left
Center
Right
22 July, 2025
Order
ORD_25245/2025 Munich EP3083107
Regel 198.1 EPGVerfO
Regel 333 EPGVerfO
...

Please log in to add notes.

Please log in to add tags.

ORD_25245/2025
22 July, 2025
Order

Summary
(AI generated)

Party

ALD Vacuum Technologies GmbH

Registry Information
Registry Number:

App_23201/2025

Court Division:

Munich (DE) Local Division

Type of Action:

Generic application

Language of Proceedings:

DE

Patent at issue

EP3083107

Add a custom note or summary to this decision
Styles
Text
Heading 1
Heading 2
Heading 3
Bold ⌘B
Italic ⌘I
Strikethrough ⌘+Shift+S
Bullet list
Ordered list
Blockquote ⌘+Shift+B
Insert link ⌘K
Insert link
Unlink
Align
Left
Center
Right
22 July, 2025
Order
ORD_33141/2025 Paris EP3178578

Please log in to add notes.

Please log in to add tags.

ORD_33141/2025
22 July, 2025
Order

Summary
(AI generated)

Party

TIRU

Registry Information
Registry Number:

App_31180/2025

Court Division:

Paris (FR) Local Division

Type of Action:

Generic application

Language of Proceedings:

FR

Patent at issue

EP3178578

Add a custom note or summary to this decision
Styles
Text
Heading 1
Heading 2
Heading 3
Bold ⌘B
Italic ⌘I
Strikethrough ⌘+Shift+S
Bullet list
Ordered list
Blockquote ⌘+Shift+B
Insert link ⌘K
Insert link
Unlink
Align
Left
Center
Right
21 July, 2025
Order
ORD_33008/2025 Mannheim EP3716655

Please log in to add notes.

Please log in to add tags.

ORD_33008/2025
21 July, 2025
Order

Summary
(AI generated)

Parties

Malikie Inno
v. ations Ltd.

Registry Information
Registry Number:

App_32869/2025

Court Division:

Mannheim (DE) Local Division

Type of Action:

Generic application

Language of Proceedings:

EN

Patent at issue

EP3716655

Sections

Headnotes (EN)

no necessity to align time periods

Keywords (EN)

R. 9.3a RoP
Add a custom note or summary to this decision
Styles
Text
Heading 1
Heading 2
Heading 3
Bold ⌘B
Italic ⌘I
Strikethrough ⌘+Shift+S
Bullet list
Ordered list
Blockquote ⌘+Shift+B
Insert link ⌘K
Insert link
Unlink
Align
Left
Center
Right
21 July, 2025
Decision
ORD_598566/2023 Nordic Baltic Region…

Please log in to add notes.

Please log in to add tags.

ORD_598566/2023
21 July, 2025
Decision

Summary
(AI generated)

Parties

EDWARDS LIFESCIENCES CORPORATION
v. MERIL LIFE SCIENCES PVT LIMITED ,
VAB-LOGISTIK, UAB ,
SMIS INTERNATIONAL OÜ ,
MERIL GMBH ,
SORMEDICA ,
UAB ,
INTERLUX ,
UAB

Registry Information
Registry Number:

ACT_582093/2023

Court Division:

Nordic Baltic Regional Division

Type of Action:

Infringement Action

Language of Proceedings:

EN

Add a custom note or summary to this decision
Styles
Text
Heading 1
Heading 2
Heading 3
Bold ⌘B
Italic ⌘I
Strikethrough ⌘+Shift+S
Bullet list
Ordered list
Blockquote ⌘+Shift+B
Insert link ⌘K
Insert link
Unlink
Align
Left
Center
Right
18 July, 2025
Order
ORD_69408/2024 Milan EP3756767B1
Rule 105.5
Rule 106 RoP
...

Please log in to add notes.

Please log in to add tags.

ORD_69408/2024
18 July, 2025
Order

Summary
(AI generated)

Parties

bioMérieux UK Limited
v. Labrador Diagnostics LLC

Registry Information
Registry Number:

ACT_48305/2024

Court Division:

Milan (IT) Central Division- Section

Type of Action:

Revocation Action

Language of Proceedings:

EN

Patent at issue

EP3756767B1

Add a custom note or summary to this decision
Styles
Text
Heading 1
Heading 2
Heading 3
Bold ⌘B
Italic ⌘I
Strikethrough ⌘+Shift+S
Bullet list
Ordered list
Blockquote ⌘+Shift+B
Insert link ⌘K
Insert link
Unlink
Align
Left
Center
Right
18 July, 2025
Order
ORD_33201/2025 Mannheim EP3476616
Rule 119
Rule 118
...

Please log in to add notes.

Please log in to add tags.

ORD_33201/2025
18 July, 2025
Order

Summary
(AI generated)

Registry Information
Registry Number:

App_24543/2025

Court Division:

Mannheim (DE) Local Division

Type of Action:

Hearing

Language of Proceedings:

EN

Patent at issue

EP3476616

Add a custom note or summary to this decision
Styles
Text
Heading 1
Heading 2
Heading 3
Bold ⌘B
Italic ⌘I
Strikethrough ⌘+Shift+S
Bullet list
Ordered list
Blockquote ⌘+Shift+B
Insert link ⌘K
Insert link
Unlink
Align
Left
Center
Right
18 July, 2025
Order
ORD_69409/2024 Milan EP3756767B1
Rule 105.5
Rule 106 RoP
...

Please log in to add notes.

Please log in to add tags.

ORD_69409/2024
18 July, 2025
Order

Summary
(AI generated)

Parties

bioMérieux Deutschland GmbH ,
bioMérieux Italia S.p.A. ,
bioMérieux SA ,
bioMérieux Austria GmbH ,
bioMérieux Benelux BV ,
bioMérieux Portugal ,
Lda.
v. Labrador Diagnostics LLC

Registry Information
Registry Number:

CC_54050/2024

Court Division:

Milan (IT) Central Division- Section

Type of Action:

Counterclaim for revocation

Language of Proceedings:

EN

Patent at issue

EP3756767B1

Add a custom note or summary to this decision
Styles
Text
Heading 1
Heading 2
Heading 3
Bold ⌘B
Italic ⌘I
Strikethrough ⌘+Shift+S
Bullet list
Ordered list
Blockquote ⌘+Shift+B
Insert link ⌘K
Insert link
Unlink
Align
Left
Center
Right
Showing 1 to 10 of 1000 results
Subscription required
To use more advanced filters, you need an active subscription.