
Hamburg - Lokalkammer
UPC_CFI_22/2023
Verfahrensanordnung
des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts
erlassen am 27. Oktober 2023
Eingangsdatum der Klage: 01.06.2023
STREITPARTEIEN
1) 10x Genomics, Inc.
(Partei des Hauptverfahrens - Klägerin zu 1)) - 6230 Stoneridge Mall Road, 94588-3260 Pleasanton, CA, USA
Vertreten durch Prof. Dr. Tilmann Müller-Stoy
2) President and Fellows of Harvard College,
(Partei des Hauptverfahrens - Klägerin zu 2)) - Richard A. and Susan F. Smith Campus Center, Suite 727E, 1350 Massachusetts Avenue, Cambridge, Massachusetts 02138, USA
Vertreten durch Prof. Dr. Tilmann Müller-Stoy
3) Vizgen, Inc.
(Beklagte) - 61 Moulton Street, 02138 Cambridge, USA
Vertreten durch Jérôme Kommer
STREITPATENT
Patent Nummer |
Inhaberin |
EP 4 108 782 |
President and Fellows of Harvard College |
ANTRAGSTELLERIN
Vizgen, Inc.
(Beklagte) - 61 Moulton Street, 02138 Cambridge, USA
Vertreten durch Jérôme Kommer
ANORDNENDER RICHTER:
Berichterstatter (Judge-rapporteur)
VERFAHRENSSPRACHE:
Deutsch
GEGENSTAND DES VERFAHRENS:
Patentverletzungsklage
ANTRÄGE DER PARTEIEN:
Die Beklagte beantragt, die Frist zur Klageerwiderung für die Beklagte bis zum 30.11.2023 zu verlängern.
Sie trägt vor, die Fristverlängerung sei nötig, da die Klägerin erst nach Aufforderung durch die Lokalkammer am 8. September 2023 die Anlagen zur Klageschrift in das CMS hochgeladen habe. Die Frist zur Klageerwiderung sei daher um den Zeitraum zu verlängern, den die Klägerinnen mit der Nachreichung haben verstreichen lassen. Hinzukomme, dass sowohl der ursprünglich bestellte Vertreter wie auch der jetzige Vertreter der Beklagten verspätet Zugriff auf die Verfahrensakte erhalten haben.
Die Klägerinnen haben der Fristverlängerung zugestimmt.
GRÜNDE DER ANORDNUNG:
Dem Antrag auf Fristverlängerung war stattzugeben. Die Klageschrift ohne Anlagen wurde der Beklagten am 28. Juli 2023 zugestellt. Nach Aufforderung durch das Gericht am 8. September 2023 wurden die Anlagen zur Klageschrift am gleichen Tag hochgeladen. Die Klageerwiderungsfrist ist
daher um den Zeitraum zu verlängern, den die Klägerinnen mit der Nachreichung der Anlagen haben verstreichen lassen (vgl. Berufungsgericht, Entscheidung vom 16. Oktober 2023, UPC_CoA_320/2023, APL_572929/2023).
ANORDNUNG:
Die Frist zur Klageerwiderung wird für die Beklagte bis zum 30. November 2023 verlängert.
DETAILS DER ANORDNUNG:
ACTION NUMBER: ACT_460565/2023
UPC number: UPC_CFI_22/2023
Action type:
Infringement Action
Related proceeding no. Application No.:
581626/2023
Application Type:
Generic procedural Application
Erlassen in Düsseldorf am 27. Oktober 2023
NAME UND UNTERSCHRIFT
Rechtlich qualifizierter Vorsitzende Richterin Klepsch