
Lokalkammer München
Vorläufige Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts in dem Hauptsacheverfahren UPC_CFI_9/2023 betreffend die Europäischen Patente 3 611 989 und 3 678 321 ACT_459771/2023 ORD_593105/2023 (Regel 302.1 VerfO) erlassen am 11/12/2023
Klägerin
1) Huawei Technologies Co. Ltd
Bantian Huawei Base Longgang District
Shenzhen - 518129 - Shenzhen - CN
vertreten durch Tobias J. Hessel
Beklagte
1) NETGEAR Deutschland GmbH
Konrad-Zuse-Platz 1 - 81829 - München - DE
vertreten durch Stephan Dorn
2) Netgear Inc.
350 E Plumeria Dr - 95134 - San Jose - US
vertreten durch Stephan Dorn
3) Netgear International Limited
First Floor Building 3, University Technology Centre, Curraheen Road - T12K516 - Cork - IE
vertreten durch Stephan Dorn
Klagepatente
Patent N r . |
Inhaberin |
EP3611989 |
|
|
Huawei Technologies Co. Ltd |
EP3678321 |
Huawei Technologies Co. Ltd |
ZUSAMMENSETZUNG DES SPRUCHSKÖRPERS
Vorsitzender Richter und Berichterstatter rechtlich qualifizierter Richter rechtlich qualifizierter Richter
Matthias Zigann
Tobias Pichlmaier
Edger Brinkman
Diese vorläufige Anordnung wurde vom Vorsitzenden Richter und Berichterstatter Matthias Zigann erlassen.
VERFAHRENSSPRACHE
Deutsch
GEGENSTAND DES VERFAHRENS
Patentverletzung
hier: mögliche Abtrennung des Gegenstands der Klageerweiterung (EP 3 678 321) gem. Regel 302.1 VerfO.
SACHVERHALT
Die Klägerin nimmt die Beklagten wegen Verletzung der Europäischen Patente 3 611 989 und 3 678 321 in Anspruch. Sie erhob zunächst am 01.06.2023 Klage gestützt allein auf das Europäische Patent 3 611 989. Mit Schriftsatz vom 23.11.2023 beantragte sie die Zulassung der Erweiterung der Klage auf Ansprüche aus dem Europäischen Patent 3 678 321.
Diesem Antrag wurde mit Anordnung vom 11.12.2023 stattgegeben.
GRÜNDE
Das den Beklagten zu gewährende rechtliche Gehör kann innerhalb des CMS am übersichtlichsten durch eine Abtrennung des Gegenstandes der Klageerweiterung gewährt werden. Denn dann steht ein gesonderter Workflow für die Klage sowie für weiteres mögliches Verteidigungsvorbringen (Einspruch; Nichtigkeitswiderklage; etc.) zur Verfügung.
ANORDNUNG
-
- Die Beklagten können zur Frage der Abtrennung innerhalb von 14 Tagen schriftsätzlich Stellung nehmen.
-
- Die Klägerin kann hierzu dann innerhalb von weiteren 7 Tagen Stellung nehmen.
Dr. Zigann Vorsitzender Richter und Berichterstatter
Matthias ZIGANN
Digital unterschrieben von Matthias ZIGANN Datum: 2023.12.11 14:46:04
+01'00'

DETAILS DER ANORDNUNG
ACTION NUMBER: ACT_459771/2023
UPC number: UPC_CFI_9/2023
Action type:
Infringement Action
Related proceeding no. Application No.:
ORD_593105/2023
Order Type:
Order R 302.1