24 January, 2024
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Order
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ORD_4016/2024
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Düsseldorf (DE) Loca…
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EP3466498B1
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R. 9 VerfO
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Lokalkammer Düsseldorf UPC_CFI_452/2023
Verfahrensanordnung
des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts
Lokalkammer Düsseldorf erlassen am 24. Januar 2024 betreffend EP 3 466 498 B1
ANTRAGSSTELLERIN:
Ortovox Sportartikel GmbH, Rotwandweg 5, 82024 Taufkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer …, ebenda,
vertreten durch:
Rechtsanwältin Miriam Kiefer, Rechtsanwalt Robert Knaps, Kanzlei Kather Augenstein, Bahnstraße 16, 40212 Düsseldorf,
elektronische Zustelladresse:
…
mitwirkend:
Patentanwalt Michael Siebel, Kanzlei Hofstetter, Schurack & Partner, Patent- und Rechtsanwälte PartG mbB,
ANTRAGSGEGNERINNEN:
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- Mammut Sports Group AG, Birren 5, 5703 Seon, Schweiz vertreten durch ihre gesetzlichen Vertreter, ebenda,
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- Mammut Sports Group GmbH, Mammut-Basecamp 1, 87787 Wolfertschwenden, Deutschland, vertreten durch ihre gesetzlichen Vertreter, ebenda,
vertreten durch:
Rechtsanwalt Oliver Jan Jüngst, Rechtsanwalt Dr. Moritz Schroeder, Rechtsanwalt Dr. Alexander Bothe, Kanzlei Bird & Bird LLP, Carl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf, elektronische Zustelladresse:
mitwirkend:
…
Patentanwalt Dr. Dr. Fabian Leimgruber, Sozietät Thomann Fischer, Elisabethenstraße 30, CH-4010 Basel,
STREITPATENT:
EUROPÄISCHES PATENT NR. EP 3 466 498 B1
Spruchkörper/Kammer:
Spruchkörper der Lokalkammer Düsseldorf
MITWIRKENDE RICHTER:
Diese Anordnung wurde durch den Vorsitzenden Richter Thomas als Berichterstatter erlassen.
VERFAHRENSSPRACHE: Deutsch
GEGENSTAND: R. 9 VerfO - Workflow im CMS
ANORDNUNG:
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- Das CMS sieht für die Einreichung eines Prüfungsantrages nach R. 212.3 VerfO einen eigenen Workflow vor. Um eine möglichst reibungslose Verfahrensführung sicherzustellen und vor allem zu gewährleisten, dass das CMS sämtliche im weiteren Verfahrensablauf notwendigen Schritte bereithält, wird den Antragsgegnerinnen aufgegeben, ihre bisher unter den Aktenzeichen App_3127/2024 und App_3259/2024 eingereichten Prüfungsanträge noch einmal unter Verwendung des vorgenannten Workflows hochzuladen.
Frist: 31. Januar 2024
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- Die Antragsgegnerinnen erhalten die Möglichkeit, den nochmaligen Upload auf die Schriftsätze zu beschränken und von einem wiederholten Upload sämtlicher Anlagen abzusehen. Machen sie davon Gebrauch, kann von allen Verfahrensbeteiligten auch weiterhin auf diese Anlagen unter den vorgenannten Aktenzeichen zugegriffen werden. Diese Anlagen sind damit auch weiterhin Verfahrensbestandteil.
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- Der nochmalige Upload erfolgt aus rein technischen Gründen, ohne dass dadurch der Zeitpunkt des Eingangs der Schriftsätze berührt wird.
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- Der Antragstellerin wird aufgegeben, ihre Erwiderungen auf die Prüfungsanträge bereits in den neu angelegten Workflows einzureichen. Damit die bisherigen Workflows geschlossen werden können, wird ihr zudem aufgegeben, unmittelbar nach Einreichung ihrer Erwiderungsschriftsätze in den alten Workflows jeweils im CMS den Button 'Do not comment' zu betätigen, damit diese Workflows sodann durch eine technische Anordnung geschlossen werden können.
DETAILS DER ANORDNUNG:
ORD_4016/2024 zum Hauptaktenzeichen ACT_589655/2023
UPC-Nummer: UPC_CFI_452/2023
Verfahrensart: Antrag auf Anordnung einstweiliger Maßnahmen - Antrag auf Prüfung
Erlassen in Düsseldorf am 24. Januar 2024
NAMEN UND UNTERSCHRIFTEN
Vorsitzender Richter Thomas
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