
Lokalkammer München UPC_CFI_9/2023
Anordnung
des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts in dem Hauptsacheverfahren betreffend das Europäische Patent 3 611 989 erlassen am 19/02/2024
Klagerin
1) Huawei Technologies Co. Ltd
Bantian Huawei Base Longgang District Shenzhen - 518129 - Shenzhen - CN
vertreten durch Tobias J. Hessel
Beklagte
1) NETGEAR Deutschland GmbH
Konrad-Zuse-Platz 1 - 81829 - München - DE
vertreten durch Stephan Dorn
2) Netgear Inc.
350 E Plumeria Dr - 95134 - San Jose - US
vertreten durch Stephan Dorn
3) Netgear International Limited
First Floor Building 3, University Technology Centre, Curraheen Road - T12K516 - Cork - IE
vertreten durch Stephan Dorn
Klagepatent
Patent N r . |
Inhaberin |
EP3611989 |
Huawei Technologies Co. Ltd. |
ZUSAMMENSETZUNG DES SPRUCHSKÖRPERS
Vorsitzender Richter und
Berichterstatter
Matthias Zigann
rechtlich qualifizierter Richter
Tobias Pichlmaier
rechtlich qualifizierter Richter
Edger Brinkman
technisch qualifizierter Richter
Patrice Vidon
Diese Anordnung wurde vom Vorsitzenden Richter Matthias Zigann als Berichterstatter erlassen.
VERFAHRENSSPRACHE
Deutsch
GEGENSTAND DES VERFAHRENS
Patentverletzung
hier: Antrag auf Zwischenentscheidung nach Regel 336 VerfO. Anordnungen im Nachgang zu der gesonderten Verhandlung vom 19/02/2024 gem. Regeln 334.d und 105.5 analog VerfO.
SACHVERHALT UND GRÜNDE
Werden nachgereicht.
ANORDNUNG
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- Die Videokonferenz vom 19/02/2024 ist als gesonderte Verhandlung nach Regel 334.d VerfO anzusehen.
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- Die Aufzeichnung zu dieser gesonderten Verhandlung wird den Parteien bzw. deren Vertretern in den Räumlichkeiten der Lokalkammer München auf Antrag zugänglich gemacht werden (Regel 106 analog VerfO).
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- Die Anberaumung einer Zwischenanhörung bleibt vorbehalten (Regel 35.b VerfO).
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- Die kombinierte elektronische Einreichung der Antwort auf die Erwiderungen auf die Verletzungsklage, Klageerwiderung auf die Nichtigkeitswiderklagen und der Hilfsanträge auf ˜nderung des Patents im Workstream der Verletzungsklage am 29/01/2024 war
wirksam und hat für die Beklagten am selben Tag den Fristbeginn nach Regel 32.1 VerfO ausgelöst.
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- Die Parteien dürfen bis zum Abschluss des schriftlichen Verfahrens noch folgende Schriftsätze einreichen:
- Darin dürfen sie über die in der Verfahrensordnung andressierten Themengebiete hinaus auch solche Themen aufgreifen, die heute zur Sprache gekommen sind, soweit sie dies unverzüglich im für sie zeitlich frühesten Schriftsatz tun.
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- Das schriftliche Verfahren endet am 03/06/2024.
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- Der Verhandlungstermin vom 18/06/2024 (Zusatztag 19/06/2024), 9.00 Uhr, Lokalkammer München, Denisstr. 3, Saal 212, wird bestätigt. Verhandlungssprache ist Englisch.
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- Der Wert der Verletzungsklage wird auf 1 Mio. € festgesetzt. Der Wert der drei Nichtigkeitswiderklagen wird auf 1 Mio. € festgesetzt. Der Wert des Verfahrens wird auf 2 Mio. € festgesetzt.
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- Im Übrigen werden die Anträge der Beklagten vom 02/02/2024 und 19/02/2024 zurückgewiesen.
Beklagte: 02/04/2024
Klägerin: 02/05/2024
Beklagte: 03/06/2024
Dr. Zigann
Vorsitzender Richter und Berichterstatter
Matthias ZIGANN ZIGANN
Digital unterschrieben von Matthias
Datum: 2024.02.19 17:26:03 +01'00'
DETAILS DER ANORDNUNG
Hauptaktenzeichen:
UPC_CFI_9/2023
Aktenzeichen der Verletzungsklage: ACT_459771/2023
Aktenzeichen der Widerklagen:
CC_588071/2023; CC_588080/2023; CC_586627/2023
Aktenzeichen dieser Anordnung:
App_6074/2024
Gegenstand dieser Anordnung:
R 336, 334.d, 105.5