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9 September, 2024
Order
ORD_50820/2024 Munich (DE) Local Di… EP2372863
R. 333 VerfO
...

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ORD_50820/2024
9 September, 2024
Order

Summary
(AI generated)

Party

Philips IP Ventures B.V.

Registry Information
Registry Number:

App_50655/2024

Court Division:

Munich (DE) Local Division

Type of Action:

Generic application

Language of Proceedings:

DE

Patent at issue

EP2372863

Sections

Headnotes (DE)

Einem Antrag auf Verlegung des Verhandlungstermins wurde stattgegeben.

Keywords (DE)

Stattgabe, Verlegung, Verhandlungstermin, Antrag

Headnotes (EN)

An application to re-schedule the hearing date was granted.

Keywords (EN)

grant, re-scheduling, hearing date, application
Cited Legal Standards
R. 102.2 VerfO
R. 115 VerfO
R. 333 VerfO
R. 355.1 (b) VerfO
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ORD_50820/2024

Lokalkammer München UPC_CFI_5/2023

Verfahrensanordnung

des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer München erlassen am 9. September 2024

KLÄGERIN

Philips IP Ventures B.V.

vertreten durch:

Tilman Müller (Bardehle Pagenberg).

BEKLAGTE

    1. Stephen George Edrich
    1. Belkin GmbH
    1. Belkin International, Inc
    1. Belkin Limited
    1. Marc Gary Cooper
    1. Paul John McKenna

vertreten durch:

Philipp Cepl (DLA Piper).

STREITPATENT

Europäisches Patent Nr. 2 372 863

SPRUCHKÖRPER/KAMMER

Spruchkörper 1 der Lokalkammer München

MITWIRKENDE RICHTER

Diese Anordnung wurde durch den Vorsitzenden Richter Dr. Matthias Zigann erlassen.

VERFAHRENSSPRACHE

Deutsch

GEGENSTAND DER RECHTSSACHE:

Patentverletzung - Terminsverlegungsantrag

KURZE DARSTELLUNG DES SACHVERHALTS

Im Parallelverfahren ACT_583273/2023 UPC_CFI_390/2023 betreffend EP 2 867 997 hat die Kammer den Termin zur Verkündung einer Entscheidung vom 6. auf den 13. September 2024 verlegt.

Die Klägerin hat daraufhin mitgeteilt, dass es ihr sinnvoll und prozessökonomisch erscheine, den Termin zur mündlichen Verhandlung im vorliegenden Verfahren auf einen Zeitpunkt nach der Urteilsverkündung zu verschieben.

Die Beklagten haben im Zuge einer E-Mail-Korrespondenz zwischen der Kammer und den Parteivertretern bereits ihre Zustimmung zu einer Terminsverlegung erklärt.

Aus Sicht der Klägerin sei es vorzuziehen, am Verhandlungstermin im dritten Verfahren (ACT_463961/2023) zum EP233 festzuhalten und für das EP863 einen zeitnahen Ausweichtermin zu finden. Das Verfahren betreffend das EP233 habe für die Klägerin -unter anderem wegen des breiteren territorialen Schutzumfangs des EP233 im Vergleich zum EP863 -eine größere Relevanz als das Verfahren betreffend das EP863.

ANTRÄGE DER PARTEIEN

Die Klägerin beantragt:

die Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung (11. September 2024) auf einen späteren Zeitpunkt.

Die Beklagten haben zugestimmt.

BEGRÜNDUNG DER ANORDNUNG

Nach Rücksprache mit den anderen Mitgliedern des Spruchkörpers wird dem Antrag stattgegeben und der Termin auf den 23. Oktober 2024 verlegt.

Es wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden, ob an diesen Tag die beiden Verfahren ACT_459762/2023 UPC_CFI_5/2023 betreffend EP 2 372 863 und

ACT_463961/2023 UPC_CFI_62/2023 betreffend EP 2 628 233 verhandelt werden oder ob eines dieser Verfahren verlegt wird.

ANORDNUNG

    1. Der Verhandlungstermin vom 11. September 2024 wird verlegt auf 23. Oktober 2024, 9.00 Uhr, Lokalkammer München, Raum 212, Denisstr. 3 in München.
    1. Die Parteien werden zu diesem neuen Termin geladen.

ANWEISUNGEN AN DIE KANZLEI

Der neue Termin ist auf der Homepage bekanntzumachen.

INFORMATIONEN ÜBER DIE ÜBERPRÜFUNG DURCH DEN SPRUCHKÖRPER

Jede Partei kann die Überprüfung dieser Anordnung durch den Spruchkörper nach R. 333 VerfO beantragen. Bis zur Prüfung bleibt die Anordnung wirksam (R. 102.2 VerfO).

INFORMATIONEN ÜBER DIE MÜNDLICHE VERHANDLUNG IM GERICHT

Die mündliche Verhandlung ist öffentlich, es sei denn, das Gericht beschließt, eine Verhandlung, soweit erforderlich, im Interesse einer der Parteien oder Dritter oder im allgemeinen Interesse der Justiz oder der öffentlichen Ordnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu führen (R. 115 VerfO).

INFORMATIONEN ÜBER DIE TONAUFZEICHNUNG

Es wird eine Tonaufzeichnung der Verhandlung angefertigt. Die Aufzeichnung wird den Parteien bzw. deren Vertretern nach der Anhörung in den Räumlichkeiten des Gerichts zugänglich gemacht (R. 115 VerfO).

INFORMATIONEN ÜBER DIE ABWESENHEIT ODER VERSPÄTUNG EINES VERTRETERS

Auf Antrag kann gegen eine Partei eine Versäumnisentscheidung ergehen, wenn eine ordnungsgemäß geladene Partei nicht zu einer mündlichen Verhandlung erscheint. (R. 355.1 (b) VerfO).

DETAILS DER ANORDNUNG

Anordnung Nr. ORD_50820/2024 im VERFAHREN NUMMER: ACT_459762/2023 UPC Nummer: UPC_CFI_5/2023

Art des Vorgangs:

Verletzungsklage

Nr. des dazugehörigen Verfahrens Antragsnr.: 50655/2024

Art des Antrags:

Vorlage für Verfahrensantrag

Erlassen in München am 9. September 2024

Dr. Zigann

Vorsitzender Richter

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