
Lokalkammer Mannheim UPC_CFI_ 210/2023
Anordnung
des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts
Lokalkammer Mannheim erlassen am 16. September 2024
betreffend EP 2 568 724
Klägerin:
Panasonic Holdings Corporation - 1006, Oaza Kadoma, Kadoma-shi - 571-8501 - Osaka - JP vertreten durch Christopher Weber
Beklagte:
OROPE Germany GmbH Graf-Adolf-Platz 15 - 40213 - Düsseldorf - DE
vertreten durch Andreas Kramer
Guangdong OPPO Mobile Telecommunications Corp. Ltd. - NO.18 Haibin Road, Wusha, Chang'an Town, Guangdong Province - 523860 - Dongguan - CN
vertreten durch Andreas Kramer
STREITPATENT:
EUROPÄISCHES PATENT NR. EP 2 568 724
SPRUCHKÖRPER/KAMMER:
Lokalkammer Mannheim
MITWIRKENDE RICHTER:
Diese Anordnung wurde durch den Vorsitzenden und Berichterstatter Prof. Dr. Tochtermann erlassen.
VERFAHRENSSPRACHE: Deutsch/Englisch
GEGENSTAND: Vorbereitung mündliche Verhandlung - Zwischenverfahren
-
- Der Verhandlungstermin wurde mit den Beteiligten koordiniert und bereits abschließend festgesetzt:
Ostflügell Schloss Mannheim_D-68161 Mannheim
Ostflügel] Schloss Mannheim_D-68161 Mannheim
11 68165 Mannheim
Es wird darauf hingewiesen, dass der Donnerstag nur für unvorhergesehene und unvorhersehbare Diskussionen angesetzt ist. Es ist das Ziel, die Verhandlung am Montag und Dienstag (Oppo) bzw Montag und Mittwoch (Xiaomi) abzuschließen.
Es wird darauf hingewiesen, dass am Donnerstag im Saal 1 nur acht Sitzplätze an Tischen für die Parteivertreter vorhanden sind. Weitere Personen können im Saal 1 im Publikum teilnehmen (insgesamt 24 weitere Plätze), erforderlichenfalls kann der Saal 2 als overflow-room genutzt werden, in den das Videosignal übertragen wird (nochmals 40 Publikumsplätze).
Die beigefügte sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden ist zu beachten.
2. Hinweise zur Strukturierung der Verhandlung
Der Vorsitzende wird nach Themenkomplexen geordnet in den Sach- und Streitstand einführen. Danach kann vor Beginn der mündlichen Ausführungen der Parteien nach Bedarf eine Pause von maximal 15 Minuten gemacht werden. Der Vorsitzende wird am Ende seiner Einführung festlegen, welche Parteiseite zunächst das Wort erhält.
Erster Tag - Technik
Die Verhandlung wird sich zunächst mit der einheitlichen Auslegung des Klagepatents für Rechtsbestand und Verletzung befassen.
Sodann wird der Rechtsbestand diskutiert werden. Hier wird zu diskutieren sein, inwieweit das Dokument FBD-T13 = VB-T D 15 auch im Verfahren UPC_CFI_210/2023 zuzulassen ist. Ebenso wird zu diskutieren sein, inwieweit der Vortrag der Patentanwälte der Klägerin im Schriftsatz vom 9. September 2024 zu berücksichtigen ist.
Mindestens im Fall UPC_CFI_219/2023 könnte das Dokument FBD-T13 als erstes zu beleuchten sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Sachen UPC_CFI_210/2023 und 219/2023 ohne Verbindung in der Sache gemeinsam verhandelt werden, soweit die technischen Aspekte des Falles betroffen sind.
Schließlich wird die Verletzung durch den Standard diskutiert werden.
Das Verfahren erscheint hinsichtlich der technischen Aspekte aufgrund der Hinweise im schriftlichen Verfahren hinreichend aufbereitet.
Zweiter Tag - FRAND
Am zweiten Verhandlungstag wird der FRAND-Komplex des Falles (im Fall UPC_CFI210/2023 einschließlich der Widerklage FRAND) verhandelt. Über den FRAND-Komplex wird in den Verfahren UPC_CFI_210/2023 und UPC_CFI_219/2023 separat an den unterschiedlich festgesetzten Tagen verhandelt (Dienstag: UPC_CFI_210/2023, Mittwoch UPC_CFI_219/2023).
Der Vorsitzende wird wiederum in den Sach- und Streitstand einführen. Hierbei werden zunächst die abstrakten Rechtsfragen sowie die Antragsfassungen diskutiert werden. Später werden die Details des jeweiligen Verfahrens behandelt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die abstrakte kartellrechtliche Diskussion öffentlich stattfinden wird.
Erst und nur, wenn spezifische Umstände, die Gegenstand der R262a-Anordnungen sind, betroffen sind, wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Bei Erörterungsbedarf hierzu wird nicht-öffentlich darüber diskutiert werden, ob und inwieweit die Öffentlichkeit auszuschließen ist.
3. Teilnahme an der Verhandlung
Die Parteivertreter haben dem Gericht bis zum 27. September 2024 mitzuteilen, welche Personen für die jeweilige Seite an der Verhandlung teilnehmen. Diese sind namentlich zu benennen. Zudem sind diejenigen Personen namentlich zu benennen, die per Videoschaltung (web.ex) an der Verhandlung teilnehmen.
Die Parteivertreter werden angehalten, bei Ausschluss der Öffentlichkeit mitzuteilen, welche Personen weiterhin per Videoschaltung an der Verhandlung teilnehmen dürfen. Eine Weiterleitung des Videozugangslinks ist ebenso verboten wie die Teilnehme weiterer nicht benannter Personen über den Videolink.
Der Link für die Videoschaltung wird in der Woche vor der Verhandlung per Email an die Parteivertreter Augenstein/Weber auf Klägerseite und Kramer bzw Prinz zu Waldeck auf
Beklagtenseite gesendet. Die Parteivertreter haben den Link dann an die von ihnen benannten Personen, die an der Videoschaltung teilnehmen wollen, weiterzuleiten.
4. Übersendung von etwaigen Unterlagen
Sollten die Parteivertreter beabsichtigen, im Rahmen Ihrer Ausführungen Schaubilder, Figuren oder sonstige grafische Mittel zu verwenden, sind diese bis zum 27. September 2024 an CONTACT MANNHEIM.LOC contact_mannheim.loc@unifiedpatentcourt.org sowie an den Gegner zu übersenden. Die Abbildungen werden von der Richterbank oder vom Serviceteam auf die Bildschirme und in die VC geleitet.
5. Sprachwahl
Dem Gericht ist durch Email an den Vorsitzenden bis zum 27. September 2024 mitzuteilen, in welcher der nach dem Vergleich zulässigen Sprachen zu welchem Aspekt des Falles plädiert werden wird.
6. Streitwert
Der Streitwert für das vorliegende Verfahren wird nach Regel 370.6 VerfO in Anbetracht der FRANDWiderklage der Beklagten sowie der in diesem Rahmen von der Klägerin formulierten Anträge auf über 50 Millionen Euro festgesetzt. Die Streitwertangabe in der Klageschrift bildet diesen weiteren Verfahrensgang noch nicht ab und erscheint ohnedies mit Blick auf die geltend gemachten Territorien untersetzt.
7. Schätzung der Kosten
Die Parteien werden bis 27. September 2024 nach Regel 104 (k) VerfO aufgefordert, eine vorläufige Schätzung der Kosten des Rechtsstreits einzureichen, die die Parteien beabsichtigen, geltend zu machen.
8. Verdolmetschung
Die Parteien haben mitgeteilt, von ihrer Seite für eine Verdolmetschung Sorge zu tragen. Etwaige technische Details sind bis zum 27. September 2024 mit der Registratur der Lokalkammer (CONTACT MANNHEIM.LOC contact_mannheim.loc@unifiedpatentcourt.org) abzustimmen soweit noch erforderlich.
NAMEN UND UNTERSCHRIFTEN
Erlassen in Mannheim am 16. September 2024
Prof. Dr. Tochtermann
Vorsitzender und Berichterstatter