
Lokalkammer München UPC_CFI_52/2023
Anordnung
des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer München erlassen am 23. Dezember 2024
KLÄGERIN (ANTRAGSGEGNERIN)
Avago Technologies International Sales Pte. Limited, 1 Yishun Avenue 7 - 768923 - Singapore - SG
vertreten durch:
Dr. Bernd Allekotte (Grünecker).
BEKLAGTE (ANTRAGSTELLERINNEN)
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- Tesla Germany GmbH, Ludwig-Prandtl-Straße 27-29 - 12526 Berlin -DE
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- Tesla Manufacturing Brandenburg SE , Tesla Str. 1 - 15537 Grünheide (Mark) - DE
vertreten durch:
Dr. Marcus Grosch (Quinn Emanuel Urquart & Sullivan).
KLAGEPATENT
Europäisches Patent Nr. 1 838 002
SPRUCHKÖRPER/KAMMER
Spruchkörper 1 der Lokalkammer München
MITWIRKENDE RICHTER/INNEN
Diese Anordnung wurde durch den Vorsitzenden Richter Dr. Matthias Zigann als Berichterstatter erlassen.
VERFAHRENSSPRACHE
Deutsch
SACHVERHALT
Die Lokalkammer hat mit Entscheidung vom 30. August 2024 auf die Nichtigkeitswiderklagen das Europäische Patent 1 838 002 für nichtig erklärt und die Verletzungsklage abgewiesen. Die Klägerin hat Berufung eingelegt.
Mit Schriftsatz vom 30. September 2024 haben die Beklagten (Antragstellerinnen) einen Kostenfestsetzungsantrag (App_53895/2024) gestellt. Mit Schriftsatz vom 17. Dezember 2024 haben sie die Zulassung der Rücknahme des Kostenfestsetzungsantrags beantragt (App_66647/2024).
Die Klägerin hat im Workflow App_66775/2024 UPC_CoA_637/2024 Antrag auf Zulassung der Rücknahme der Klage gestellt und insoweit ausgeführt, dass es einer Kostenentscheidung gemäß R.265.2 (c) VerfO vorliegend nicht bedürfe. Sollte dies im Hinblick auf R. 265.2 (c) VerfO allerdings notwendig sein, beantrage sie die Anordnung, dass die Parteien jeweils ihre eigenen Kosten zu tragen haben.
SACHVERHALT
Eine gesonderte vorherige Anhörung der Klägerin erscheint vorliegend entbehrlich. Die Zustimmung zur Rücknahme des Kostenfestsetzungsantrages ist auszusprechen. Klarstellend ist anzuordnen, dass jede Partei ihre eigenen Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren zu tragen hat.
ANORDNUNG
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- Der Rücknahmeantrag wird zugelassen.
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- Das Kostenfestsetzungsverfahren wird für beendet erklärt.
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- Diese Entscheidung ist in das Register einzutragen.
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- Jede Partei hat ihre eigenen Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren zu tragen.
DETAILS DER ENTSCHEIDUNG
Order no. ORD_67711/2024 in ACTION NUMBER: ACT_462984/2023 UPC number: UPC_CFI_52/2023
Action type:
Infringement Action
Related proceeding no. Application No.:
66647/2024
Application Type: Application for leave to withdraw an action (RoP265)
Dr. Zigann Vorsitzender Richter