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27 December, 2024
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ORD_54426/2024 Munich (DE) Local Di… EP3678321
R. 333 VerfO
...

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ORD_54426/2024
27 December, 2024
Order

Summary
(AI generated)

Parties

Netgear International Limited,
Netgear Inc.,
Netgear Deutschland GmbH

Registry Information
Registry Number:

App_47098/2024

Court Division:

Munich (DE) Local Division

Type of Action:

Generic application

Language of Proceedings:

DE

Patent at issue

EP3678321

Sections

Headnotes (DE)

1. Die Beiziehung einer in einem Parallelverfahren vorgelegten Unterlage wird angeordnet. 2. Die Präsidentin erster Instanz wird gebeten, einen technisch qualifizierten Richter beizuordnen.

Keywords (DE)

Regel 34.1 VerfO., Regel 34.1 VerfO.

Headnotes (EN)

1. The inclusion of documents submitted in parallel proceedings is ordered. 2. The President of the Court of First Instance is asked to assign a technically qualified judge.

Keywords (EN)

Rule 34.1 RoP
Cited Legal Standards
R. 102.2 VerfO
R. 333 VerfO
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ORD_54426/2024

Lokalkammer München UPC_CFI_152/2024

Verfahrensanordnung

des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer München erlassen am 27. Dezember 2024

KLÄGERINNEN

    1. Netgear Inc.
    1. Netgear Deutschland GmbH
    1. Netgear International Limited

vertreten durch:

Henning Gutheil (Freshfields)

BEKLAGTE

Huawei Technologies Co. Ltd.

vertreten durch:

Tobias J. Hessel (Clifford Chance)

STREITPATENTE

Europäische Patente Nr. 3 678 321 und 3 611 989.

SPRUCHKÖRPER/KAMMER

Spruchkörper 1 der Lokalkammer München.

MITWIRKENDE RICHTER/INNEN

Diese Anordnung wurde durch den Vorsitzenden Richter Dr. Matthias Zigann als Berichterstatter erlassen.

VERFAHRENSSPRACHE

Deutsch

GEGENSTAND

Feststellung der Nichtverletzung -Regel 9

ANTRÄGE DER PARTEIEN

Netgear beantragt:

den Lizenzvertrag zwischen der Klägerin und dem Unternehmen Qualcomm, der als Anlage K68 im Verletzungsverfahren ACT_459771/023 UPC_CFI_9/2023 zur Gerichtsakte gereicht wurde, auch in die Gerichtsakte des Verfahrens ACT_16294/2024 UPC_CFI_152/2024 aufzunehmen.

Der Berichterstatter hat die Parteien darüber hinaus aufgefordert dazu Stellung zu nehmen, ob es wegen des gemeinsamen Verhandlungstermins am 25. März 2025 verfahrensökonomisch wäre, den TQJ des Verfahrens ACT_18917/2024 UPC_CFI_168/2024, Patrice Vidon, hinzuzuziehen.

Huawei erklärt hierzu:

Die Beklagte erhebt keine Einwände gegen die beantragte Übernahme der Anlage K68 aus dem Verletzungsverfahren ACT_459771/2023 (UPC_CFI_9/2023) in das Verfahren ACT_16294/2024 (UPC_CFI 152/2024), sofern die bestehenden, bereits angeordneten Geheimhaltungsmaßnahmen gemäß der Anordnung vom 25. April 2024 (ORD 18179/2024) in diesem Verfahren fortgelten oder in gleicher Weise hier erneut angeordnet werden.

Die Beklagte erhebt auch keine Einwände gegen die von dem Berichterstatter aus verfahrensökonomischen Erwägungen vorgeschlagene Hinzuziehung des TQJ Patrice Vidon auch in diesem Verfahren.

Netgear erklärt hierzu ergänzend:

dass der Hinzuziehung des TQJ Patrice Vidon aus Gründen der Verfahrensökonomie auch zur Feststellungsklage UPC_CFI_152/2024 aus Sicht der Beklagten nichts entgegensteht.

GRÜNDE

Die Beiziehung des Vertrages zwischen Huawei und dem Unternehmen Qualcomm, der als Anlage K68 im Verletzungsverfahren ACT_459771/023 UPC_CFI_9/2023 zur Gerichtsakte gereicht wurde, ist verfahrensökonomisch, denn eine erneute Vorlageanordnung wird vermieden. Technisch wird die Beiziehung dadurch vollzogen, dass Huawei die Anlage erneut einreicht. Im Zusammenhang mit dieser Einreichung sind Anträge gem. Regeln 262.2 und 262A VerfO zu stellen. Denn nur so kann im CMS die Geheimhaltungsbedürftigkeit dokumentiert werden. Die Fortgeltung der bereits angeordneten Geheimhaltungsmaßnahmen wird angeordnet.

Die Präsidentin des Gerichts erster Instanz wird gebeten, dem hiesigen Verfahren den TQJ des Verfahrens ACT_18917/2024 UPC_CFI_168/2024, Patrice Vidon, zuzuweisen. Denn dies ist mit Blick auf die verfahrensübergreifenden Fragestellungen in Bezug auf den Einwand der

Erschöpfung wegen des Vertrages gem. Anlage K68 sowie dem gemeinsamen Verhandlungstermin am 25. März 2025 verfahrensökonomisch.

ANORDNUNG

    1. Der Lizenzvertrag zwischen Huawei und dem Unternehmen Qualcomm, der als Anlage K68 im Verletzungsverfahren ACT_459771/023 UPC_CFI_9/2023 zur Gerichtsakte gereicht wurde, wird im Verfahren ACT_16294/2024 UPC_CFI_152/2024 beigezogen.
    1. Hierzu hat Huawei die Anlage im hiesigen Verfahren erneut, nebst Anträgen gem. Regeln 262.2 und 262A VerfO, innerhalb von 20 Tagen einzureichen. Die Fortgeltung der bereits angeordneten Geheimhaltungsmaßnahmen wird bereits jetzt angeordnet.
    1. Die Präsidentin des Gerichts erster Instanz wird gebeten, dem hiesigen Verfahren den TQJ des Verfahrens ACT_18917/2024 UPC_CFI_168/2024, Patrice Vidon, zuzuweisen.

INFORMATIONEN ÜBER DIE ÜBERPRÜFUNG DURCH DEN SPRUCHKÖRPER

Jede Partei kann die Überprüfung dieser Anordnung durch den Spruchkörper nach R. 333 VerfO beantragen. Bis zur Prüfung bleibt die Anordnung wirksam (R. 102.2 VerfO).

DETAILS DER ANORDNUNG

Anordnung Nr. ORD_54426/2024 im VERFAHREN NUMMER: ACT_16294/2024 UPC Nummer: UPC_CFI_152/2024

Art des Vorgangs:

Feststellung der Nichtverletzung

Nr. des dazugehörigen Verfahrens Antragsnr.: 47098/2024

Art des Antrags:

Vorlage für Verfahrensantrag

Unterzeichnet in München am 27. Dezember 2024

Dr. Zigann Vorsitzender Richter

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