
Lokalkammer München UPC_CFI_168/2024
Verfahrensanordnung
des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer München erlassen am 30. Dezember 2024
KLÄGERIN
Huawei Technologies Co. Ltd
vertreten durch:
Dr. Tobias J. Hessel (Clifford Chance).
BEKLAGTE
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- Netgear Deutschland GmbH
-
- Netgear Inc.
-
- Netgear International Limited
vertreten durch:
Dr. Stephan Dorn (Freshfields).
STREITPATENT
Europäisches Patent Nr. 3 678 321.
SPRUCHKÖRPER/KAMMER
Spruchkörper 1 der Lokalkammer München.
MITWIRKENDE RICHTER
Diese Anordnung wurde durch den Vorsitzenden Richter Dr. Matthias Zigann als Berichterstatter erlassen.
VERFAHRENSSPRACHE
Deutsch.
GEGENSTAND
Verletzungsklage mit Nichtigkeitswiderklage -
Antrag auf Ersetzung des technisch qualifizierten Richters
GRÜNDE
Dem Verfahren ist bislang der technisch qualifizierte Richter Patrice Vidon zugeordnet.
Richter Vidon hat gem. Art. 9 Abs. 2 der Statuten seinen Rücktritt erklärt.
Der Zwischentermin ist für den 16. Januar 2025, der Haupttermin für den 25. März 2025 vorgesehen.
Vor diesem Hintergrund ist zur Sicherstellung der Kontinuität der Zusammensetzung des Spruchkörpers eine Neuzuweisung eines technisch qualifizierten Richters erforderlich.
ANORDNUNG
Die Präsidentin des Gerichts erster Instanz wird gebeten, dem Verfahren mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 einen anderen technisch qualifizierten Richter zuzuweisen.
DETAILS DER ANORDNUNG
Anordnung Nr. ORD_68568/2024 im VERFAHREN NUMMER: ACT_18917/2024 UPC Nummer: UPC_CFI_168/2024 Art des Vorgangs: Verletzungsklage
Unterzeichnet in München am 30. Dezember 2024
Dr. Zigann Vorsitzender Richter