
Lokalkammer München UPC_CFI_168/2024
Verfahrensanordnung
des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer München erlassen am 10. Januar 2025
KLÄGERIN
Huawei Technologies Co. Ltd
vertreten durch:
Dr. Tobias J. Hessel (Clifford Chance).
BEKLAGTE
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- Netgear Deutschland GmbH
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- Netgear Inc.
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- Netgear International Limited
vertreten durch:
Dr. Stephan Dorn (Freshfields).
STREITPATENT
Europäisches Patent Nr. 3 678 321.
SPRUCHKÖRPER/KAMMER
Spruchkörper 1 der Lokalkammer München.
MITWIRKENDE RICHTER
Diese Anordnung wurde durch den Vorsitzenden Richter Dr. Matthias Zigann als Berichterstatter erlassen.
VERFAHRENSSPRACHE
Deutsch.
GEGENSTAND
Verletzungsklage mit Nichtigkeitswiderklage -Anträge auf Rücknahme der Klage und der Nichtigkeitswiderklage -Regel 265 VerfO
ANTRÄGE DER PARTEIEN
Die Klägerin beantragt Zulassung der Rücknahme der Klage und stimmt der Rücknahme der Nichtigkeitswiderklage zu.
Die Beklagten beantragen Zulassung der Rücknahme der Widerklage und stimmen der Rücknahme der Klage zu.
Beide Parteien beantragen Rückerstattung von 40 Prozent der jeweils einbezahlten Gerichtsgebühren.
GRÜNDE
Aufgrund der Einigung der Parteien ist die Rücknahme zu gestatten und eine Erstattung in Höhe von 40 Prozent der jeweils einbezahlten Gerichtsgebühren anzuordnen.
Gemäß Regel 265.2(c) VerfO erlässt das Gericht bei Zulassung der Rücknahme eine Kostenentscheidung gemäß Teil 1, Kapitel 5. Ein Antrag einer Partei ist in dieser Hinsicht nicht erforderlich. Das gegenseitige Einvernehmen der Parteien kann bei der Kostenentscheidung berücksichtigt werden.
ANORDNUNG
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- Den Anträgen auf Zulassung der Rücknahme der Verletzungsklage ACT_18917/2024 UPC_CFI_168/2024 und der Nichtigkeitswiderklage CC_20512/2024 UPC_CFI_168/202 (inklusive des Antrags auf Änderung des Patents App_38854/2024 und App 38684/2024) wird stattgegeben.
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- Die Verfahren betreffend die Verletzungsklage ACT_18917/2024 UPC_CFI_168/2024 und die Nichtigkeitswiderklage CC_20512/2024 UPC_CFI_168/202 (inklusive des Antrags auf Änderung des Patents App_38854/2024 und App 38684/2024) werden für beendet erklärt.
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- Diese Entscheidung ist in das Register aufzunehmen.
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- Jeder Partei trägt ihre Kosten selbst. Zwischen den Parteien findet keine hier zu regelnde Kostenerstattung statt.
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- Der Streitwert für die Klage wird auf 1 Mio. € , der für die Widerklage auf 1 Mio. € festgesetzt.
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- Die Klagepartei und die beklagte Partei erhalten eine Erstattung von 40 Prozent der jeweils einbezahlten Gerichtsgebühren für die Klage bzw. die Widerklage.
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- Die Termine für die Zwischenanhörung am 16. Januar 2025 und für die mündliche Verhandlung am 25. März 2025 werden abgesetzt.
ANWEISUNGEN AN DAS REGISTER
Die Klagepartei und die beklagte Partei erhalten eine Erstattung von 40 Prozent der jeweils einbezahlten Gerichtsgebühren für die Klage bzw. die Widerklage. Die Rückzahlung ist jeweils über das Kanzleikonto der anwaltlichen Vertreter vorzunehmen.
DETAILS DER ANORDNUNG
Order no. ORD_1780/2025 in ACTION NUMBER: ACT_18917/2024
UPC number:
UPC_CFI_168/2024
Action type:
Infringement Action
Related proceeding no. Application No.:
1209/2025
Application Type:
Application for leave to withdraw an action (RoP265)
Order no. ORD_1778/2025 in ACTION NUMBER: ACT_18917/2024
UPC number:
Not provided
Action type:
Infringement Action
Related proceeding no. Application No.:
1412/2025
Application Type:
Application for leave to withdraw an action (RoP265)
Dr. Zigann Vorsitzender Richter