
Lokalkammer München UPC_CFI_152/2024
Verfahrensanordnung
des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer München erlassen am 10. Januar 2025
KLÄGERINNEN
-
- Netgear Deutschland GmbH
-
- Netgear Inc.
-
- Netgear International Limited
vertreten durch:
Dr. Stephan Dorn (Freshfields).
BEKLAGTE
Huawei Technologies Co. Ltd
vertreten durch:
Dr. Tobias J. Hessel (Clifford Chance).
STREITPATENTE
Europäisches Patente Nr. 3 678 321 und EP 3 611 989.
SPRUCHKÖRPER/KAMMER
Spruchkörper 1 der Lokalkammer München.
MITWIRKENDE RICHTER
Diese Anordnung wurde durch den Vorsitzenden Richter Dr. Matthias Zigann als Berichterstatter erlassen.
VERFAHRENSSPRACHE
Deutsch.
GEGENSTAND
Klage auf Feststellung der Nichtverletzung -Antrag auf Rücknahme der Klage -Regel 265 VerfO
ANTRÄGE DER PARTEIEN
Die Klägerinnen beantragen die Zulassung der Rücknahme der Klage.
Die Beklagten hat dem in den Parallelverfahren bereits zugestimmt.
Die Klägerinnen beantragen Rückerstattung von 40 Prozent der einbezahlten Gerichtsgebühren.
GRÜNDE
Aufgrund der Einigung der Parteien ist die Rücknahme zu gestatten und eine Erstattung in Höhe von 40 Prozent der einbezahlten Gerichtsgebühren anzuordnen.
Gemäß Regel 265.2(c) VerfO erlässt das Gericht bei Zulassung der Rücknahme eine Kostenentscheidung gemäß Teil 1, Kapitel 5. Ein Antrag einer Partei ist in dieser Hinsicht nicht erforderlich. Das gegenseitige Einvernehmen der Parteien kann bei der Kostenentscheidung berücksichtigt werden.
ANORDNUNG
-
- Den Anträgen auf Zulassung der Rücknahme der wird stattgegeben.
-
- Das Verfahren betreffend die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung (ACT_16294/2024 UPC_CFI_152/2024) wird für beendet erklärt.
-
- Diese Entscheidung ist in das Register aufzunehmen.
-
- Jeder Partei trägt ihre Kosten selbst. Zwischen den Parteien findet keine hier zu regelnde Kostenerstattung statt.
-
- Der Streitwert für die Klage wird auf 1 Mio. € festgesetzt.
-
- Die Klagepartei erhält eine Erstattung von 40 Prozent der einbezahlten Gerichtsgebühren für die Klage.
-
- Die Termine für die Zwischenanhörung am 16. Januar 2025 und für die mündliche Verhandlung am 25. März 2025 werden abgesetzt.
ANWEISUNGEN AN DAS REGISTER
Die Klagepartei erhält eine Erstattung von 40 Prozent einbezahlten Gerichtsgebühren für die Klage. Die Rückzahlung ist über das Kanzleikonto der anwaltlichen Vertreter vorzunehmen.
DETAILS DER ANORDNUNG
Order no. ORD_1784/2025 in ACTION NUMBER: ACT_16294/2024
UPC number:
UPC_CFI_152/2024
Action type:
Declaration of Non-Infringement
Related proceeding no. Application No.:
1411/2025
Application Type:
Application for leave to withdraw an action (RoP265)
Dr. Zigann Vorsitzender Richter