
Lokalkammer München UPC_CFI_9/2023
Verfahrensanordnung
des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer München erlassen am 10. Januar 2025
KLÄGERIN
Huawei Technologies Co. Ltd
vertreten durch:
Dr. Tobias J. Hessel (Clifford Chance).
BEKLAGTE
Netgear Deutschland GmbH
Netgear Inc.
Netgear International Limited
vertreten durch:
Dr. Stephan Dorn, Henning Gutheil (Freshfields).
STREITPATENT
Europäisches Patent Nr. 3 611 989.
SPRUCHKÖRPER/KAMMER
Spruchkörper 1 der Lokalkammer München.
MITWIRKENDE RICHTER
Diese Anordnung wurde durch den Vorsitzenden Richter Dr. Matthias Zigann als Berichterstatter erlassen.
VERFAHRENSSPRACHE
Deutsch.
GEGENSTAND
Verletzungsklage mit Nichtigkeitswiderklagen -Anträge auf Rücknahme der Klage und der Nichtigkeitswiderklagen -Regel 265 VerfO
ANTRÄGE DER PARTEIEN
Die Klägerin beantragt Zulassung der Rücknahme der Klage und stimmt der Rücknahme der Nichtigkeitswiderklagen zu.
Die Beklagten beantragen Zulassung der Rücknahme der Widerklagen und stimmen der Rücknahme der Klage zu.
GRÜNDE
Eine Rücknahme ist bis zum Eintritt der Rechtskraft und daher auch nach Erlass einer erstinstanzlichen aber noch nicht rechtskräftigen Entscheidung möglich. Vorliegend ist die Entscheidung vom 18. Dezember 2024 noch nicht rechtskräftig.
Aufgrund der Einigung der Parteien ist die Rücknahme zu gestatten. Eine Rückzahlung von Gerichtsgebühren findet aufgrund des Zeitpunkts der Rücknahmeerklärungen nicht statt.
Gemäß Regel 265.2(c) VerfO erlässt das Gericht bei Zulassung der Rücknahme eine Kostenentscheidung gemäß Teil 1, Kapitel 5. Ein Antrag einer Partei ist in dieser Hinsicht nicht erforderlich. Das gegenseitige Einvernehmen der Parteien kann bei der Kostenentscheidung berücksichtigt werden.
ANORDNUNG
Den Anträgen auf Zulassung der Rücknahme der Verletzungsklage ACT_459771/2023 UPC_CFI_9/2023 und der Nichtigkeitswiderklagen CC_588071/2023, CC_588080/2023 und CC_586627/2023 (inklusive der Anträge auf Änderung des Patents APP_9258/2024, APP_9258/2024 und APP_9258/2024) wird stattgegeben.
Die Verfahren betreffend die Verletzungsklage ACT_459771/2023 UPC_CFI_9/2023 und der Nichtigkeitswiderklagen CC_588071/2023, CC_588080/2023 und CC_586627/2023 (inklusive der Anträge auf Änderung des Patents APP_9258/2024, APP_9258/2024 und APP_9258/2024) werden für beendet erklärt.
Diese Entscheidung ist in das Register aufzunehmen.
Jeder Partei trägt ihre Kosten selbst. Zwischen den Parteien findet keine hier zu regelnde Kostenerstattung statt.
Die Klagepartei und die beklagte Partei erhalten keine Erstattung der jeweils einbezahlten Gerichtsgebühren für die Klage bzw. die Widerklagen.
DETAILS DER ANORDNUNG
Order no. ORD_1830/2025 in ACTION NUMBER: ACT_459771/2023
UPC number:
UPC_CFI_9/2023
Action type:
Infringement Action
Related proceeding no. Application No.:
1208/2025
Application Type:
Application for leave to withdraw an action (RoP265)
Order no. ORD_1831/2025 in ACTION NUMBER: ACT_459771/2023
UPC number:
Not provided
Action type:
Infringement Action
Related proceeding no. Application No.:
1417/2025
Application Type: Application for leave to withdraw an action (RoP265)
Order no. ORD_1832/2025 in ACTION NUMBER: ACT_459771/2023
UPC number:
Not provided
Action type:
Infringement Action
Related proceeding no. Application No.:
1415/2025
Application Type:
Application for leave to withdraw an action (RoP265)
Order no. ORD_1834/2025 in ACTION NUMBER: ACT_459771/2023
UPC number:
Not provided
Action type:
Infringement Action
Related proceeding no. Application No.:
1414/2025
Application Type:
Application for leave to withdraw an action (RoP265)
Dr. Zigann
Vorsitzender Richter