
Aktenzeichen: App_6377/2025 APL_59634/2024 UPC_CoA_654/2024
App_6378/2025 APL_61301/2024 UPC_CoA_700/2024
App_6376/2025 APL_26/2025 UPC_CoA_1/2025
Anordnung
des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts betreffend Anträge auf Rücknahme der Berufung erlassen am 5. März 2025
ANTRAGSTELLER UND BERUFUNGSKLÄGER (KLÄGER IM HAUPTVERFAHREN VOR DEM GERICHT ERSTER INSTANZ)
1. 10x Genomics, Inc.
6230 Stoneridge Mall Road - 94588-3260 - Pleasanton (CA) - USA
2. President and Fellows of Harvard College
Suite 727E, 1350 Massachusetts Avenue - 02138 - Cambridge (MA) - USA
im Folgenden: 10x,
vertreten durch Rechtsanwalt Prof. Dr. Tilman Müller-Stoy (Bardehle Pagenberg)
ANTRAGSGEGNERIN UND BERUFUNGSBEKLAGTE (BEKLAGTE IM HAUPTVERFAHREN VOR DEM GERICHT ERSTER INSTANZ)
Vizgen, Inc.
61 Moulton Street - 02138 - Cambridge - USA
im Folgenden: Vizgen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Jérôme Kommer (Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan)
STREITPATENT
EP 4108782
SPRUCHKÖRPER UND ENTSCHEIDENDE RICHTER
Spruchkörper 1a:
Klaus Grabinski, Präsident des Berufungsgerichts, Peter Blok, Berichterstatter und rechtlich qualifizierter Richter, Emmanuel Gougé, rechtlich qualifizierter Richter.
VERFAHRENSSPRACHE
Deutsch
BEANSTANDETE ANORDNUNGEN DES GERICHTS ERSTER INSTANZ
Berufungsverfahren APL_59634/2024 UPC_CoA_654/2024:
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-Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts, Lokalkammer Hamburg vom 22. Oktober 2024
-
Aktenzeichen des Gerichts erster Instanz:
App_49415/2024
ACT_460565/2023
UPC_CFI_22/2023
ORD_49705/2024
Berufungsverfahren APL_61301/2024 UPC_CoA_700/2024:
-
-Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts, Lokalkammer Hamburg vom 1. November 2024
-
Aktenzeichen des Gerichts erster Instanz:
App_39683/2024
ACT_460565/2023
UPC_CFI_22/2023
ORD_59493/2024
Berufungsverfahren APL_26/2025 UPC_CoA_1/2025:
-
-Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts, Lokalkammer Hamburg vom 20. Dezember 2024
-
Aktenzeichen des Gerichts erster Instanz:
App_ 62866/2024
ACT_460565/2023
UPC_CFI_22/2023
ORD_62955/2024
KURZE DARSTELLUNG DES TATBESTANDS UND DER ANTRÄGE DER PARTEIEN
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- Am 1. Juni 2023 reichte 10x bei der Lokalkammer Hamburg des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts eine Verletzungsklage gegen Vizgen ein.
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- Vizgen stellte drei Anträge nach R. 190.1 der Verfahrensordnung des EPG (nachfolgend: VerfO) und beantragte die Anordnung der Vorlage bestimmter Dokumente durch 10x.
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- Mit den beanstandeten Anordnungen hat das Gericht erster Instanz den drei Vorlageanträgen (teilweise) stattgegeben.
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- 10x hat Berufung gegen die beanstandeten Anordnungen eingelegt (APL_59634/2024 UPC_CoA_654/2024, APL_61301/2024 UPC_CoA_700/2024, and APL_26/2025 UPC_CoA_1/2025, im Folgenden: die Berufungen).
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- Mit Schriftsätzen vom 10. Februar 2025 beantragt 10x die Rücknahme der Berufungen (App_6377/2025, App_6378/2025, und App_6376/2025). Eine Entscheidung über die Kosten der Parteien beantragt 10x nicht.
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- Vizgen stimmt der Rücknahme der Berufungen zu. Kostenanträge stellt Vizgen ebenfalls nicht.
GRÜNDE DER ANORDNUNG
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- Gemäß R.265 VerfO kann ein Kläger, solange noch keine Endentscheidung über eine Klage ergangen ist, die Rücknahme seiner Klage beantragen. Diese Bestimmung gilt (mutatis mutandis) auch für einen Berufungskläger, der die Rücknahme seiner Berufung beantragt (UPC_CoA_234/2024 APL_27805/2024 App_38102/2024, 10x - Curio).
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- Das Berufungsgericht lässt die Rücknahme der Berufungen auf Antrag von 10x und mit Zustimmung von Curio zu.
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- R.265.2(c) VerfO sieht zwar vor, dass eine Kostenentscheidung gemäß Teil 1 Kapitel 5 zu treffen ist. Da beide Parteien auf eine Kostenentscheidung verzichtet haben, bedarf es hier aber keiner Kostenentscheidung.
ANORDNUNG
Das Berufungsgericht
- I. lässt die Rücknahmen der Berufungen zu;
- II. erklärt die Berufungsverfahren für beendet;
III. ordnet an, dass die Anordnung in das Register aufgenommen wird.
Diese Anordnung wurde am 5. März 2025 erlassen.
Klaus Grabinski, Präsident des Berufungsgerichts
Peter Blok, Berichterstatter und rechtlich qualifizierter Richter
Emmanuel Gougé, rechtlich qualifizierter Richter