
Lokalkammer München UPC_CFI_73/2024 UPC_CFI_408/2024
Verfahrensanordnung
des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer München erlassen am 18. März 2025
KLÄGERIN
Hand Held Products, Inc.
vertreten durch:
Tobias Wuttke (Bardehle Pagenberg)
EKLAGTE
Scandit AG
vertreten durch:
Johannes Bukow (Quinn Emanuel)
STREITPATENT
Europäisches Patent Nr. 3 866 051
SPRUCHKÖRPER/KAMMER
Spruchkörper 1 der Lokalkammer München
MITWIRKENDE RICHTER/INNEN
Diese Anordnung wurde durch den Vorsitzenden Richter Dr. Matthias Zigann als Berichterstatter erlassen.
VERFAHRENSSPRACHE
Deutsch
GEGENSTAND
Anträge auf Zulassung der Rücknahme der Klage und der Widerklage (R. 265 VerfO) -App_12933/2025 UPC_CFI_73/2024 und App_13010/2025 UPC_CFI_408/2024 Antrag auf Rückerstattung von Gerichtsgebühren (R 370.9 VerfO) - App_13009/2025 UPC_CFI_408/2024
VERFAHRENSGANG UND ANTRÄGE
Klägerin und Beklagte beantragen übereinstimmend die Zulassung der Rücknahme von Klage und Widerklage ohne Kostenentscheidung. Scandit beantragt zusätzlich Rückerstattung von 40 Prozent der Gerichtsgebühr für die Widerklage.
GRÜNDE
An Scandit sind 40 Prozent der einbezahlten Gerichtsgebühr für die Widerklage zurückzuerstatten, weil das Zwischenverfahren wegen der Fristsetzung für Hand Held bis 27. März 2025 am Tag der Rücknahme (17. März 2025) noch nicht abgeschlossen war (R 110.2 VerfO).
ANORDNUNG
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- Die Rücknahmen der Klage und der Widerklage werden zugelassen.
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- Das Verfahren wird für beendet erklärt.
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- Diese Entscheidung wird in das Register aufgenommen.
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- Der Termin für die mündliche Verhandlung am 29. April 2025 wird aufgehoben.
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- Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
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- Scandit erhält 40 Prozent der einbezahlten Gerichtsgebühr für die Widerklage zurückerstattet.
INFORMATIONEN ÜBER DIE ÜBERPRÜFUNG DURCH DEN SPRUCHKÖRPER
Jede Partei kann die Überprüfung dieser Anordnung durch den Spruchkörper nach R. 333 VerfO beantragen. Bis zur Prüfung bleibt die Anordnung wirksam (R. 102.2 VerfO).
ANWEISUNGEN AN DAS REGISTER
An Scandit sind 40 Prozent der einbezahlten Gerichtsgebühr für die Widerklage zurückerstattet.
DETAILS DER ANORDNUNG
Anordnung Nr. ORD_13231/2025 im VERFAHREN NUMMER: ACT_9206/2024
UPC Nummer: UPC_CFI_408/2024
Art des Vorgangs:
Verletzungsklage
Nr. des dazugehörigen Verfahrens Antragsnr.:
13009/2025
Art des Antrags:
Vorlage für Verfahrensantrag
Order no. ORD_13232/2025 in ACTION NUMBER: ACT_9206/2024
UPC number: UPC_CFI_73/2024
Action type:
Infringement Action
Related proceeding no. Application No.:
12933/2025
Application Type:
Application for leave to withdraw an action (RoP265)
Order no. ORD_13233/2025 in ACTION NUMBER: ACT_9206/2024
UPC number: UPC_CFI_408/2024
Action type:
Infringement Action
Related proceeding no. Application No.:
13010/2025
Application Type:
Application for leave to withdraw an action (RoP265)
Dr. Zigann Vorsitzender Richter
UPC_CFI_73/2024 UPC_CFI_408/2024
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