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9 April, 2025
Order
ORD_13306/2025 Düsseldorf (DE) Loca… EP2011218B1
R. 353 VerfO
...

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ORD_13306/2025
9 April, 2025
Order

Summary
(AI generated)

Party

Tridonic GmbH & Co KG

Registry Information
Registry Number:

App_13218/2025

Court Division:

Düsseldorf (DE) Local Division

Type of Action:

Generic application

Language of Proceedings:

DE

Patent at issue

EP2011218B1

Cited Legal Standards
R. 353 VerfO
Regel 353 VerfO
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ORD_13306/2025

Lokalkammer Düsseldorf UPC_CFI_459/2023

Verfahrensanordnung

des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 9. April 2025 betreffend EP 2 011 218 B1

KLÄGERIN:

Tridonic GmbH & Co. KG , vertreten durch ihre Geschäftsführer Hugo Rohner, Alexander Stieger und Alexander Jankovsky, Färbergasse 15, 6851 Dornbirn, Österreich;

vertreten durch:

Rechtsanwalt Dr. Markus B. Bölling, Patentanwalt Dr. Christian Kraeh, Rechtsanwalt Alexander Bach, Mitscherlich Patent- und Rechtsanwälte PartGmbB, Karlstraße 7, 80333 München elektronische Zustelladresse:

markus.boelling@mitscherlich.de

Beklagte:

    1. CUPOWER Shenzhen Xiezhen Electronics Co., Ltd. Floor 2, Building E Taohuayuan Smart & Innovation Park, Bao´an District, Shenzhen, 518000 Volksrepublik China
    1. CUPOWER Europe GmbH , vertreten durch ihren Geschäftsführer Dirk Politowski, Ahornweg 5a, 58675 Hemer

vertreten durch:

Rechtsanwältin Eva Geschke, Rechtsanwalt Jan-Caspar Mai- ers, Wildanger Kehrwald Graf. v. Schwerin & Partner mbB Rechtsanwälte, Couvenstraße 8, 40211 Düsseldorf

elektronische Zustelladresse:

maiers@wildanger.eu

mitwirkend:

Patentanwältin Dr. Renate Weisse, Patentanwaltskanzlei Weisse, Bleibtreustraße 38, 10623 Berlin

STREITPATENT:

Europäisches Patent Nr. 2 011 218 B1

SPRUCHKÖRPER/KAMMER:

Spruchkörper der Lokalkammer Düsseldorf

MITWIRKENDE RICHTER:

Diese Anordnung wurde durch die rechtlich qualifizierte Richterin Dr. Thom, die Vorsitzende Richterin Klepsch, den rechtlich qualifizierten Richter Agergaard und den technisch qualifizierten Richter Schober erlassen.

VERFAHRENSSPRACHE: Deutsch

GEGENSTAND: R. 353 VerfO - Antrag auf Berichtigung einer Entscheidung

ANTRÄGE DER PARTEIEN:

Die Klägerin beantragt, die Streichung der Wortfolge 'direkt oder indirekt' jeweils im ersten Spiegelstrich von Anspruch 7 der Hilfsanträge 3, 5, 6 und 7 auf den Seiten 23, 25, 26 und 27 der Entscheidung vom 7. März 2025 sowie,

die Hinzufügung von Herrn Rechtsanwalt Alexander Bach als Vertreter der Klägerin auf Seite 2 der Entscheidung.

Die Beklagten stellen die Berichtigungsanträge der Klägerin in das Ermessen des Gerichts.

TATSÄCHLICHE UND RECHTLICHE STREITPUNKTE:

Die Klägerin trägt vor, dass an den im Berichtigungsantrag angeführten Stellen der Entscheidung die Formulierung 'direkt oder indirekt' fälschlicherweise aufgeführt sei, da die Klägerin in den genannten Hilfsanträgen diese Formulierung gestrichen und durch die nachfolgende Formulierung 'über einen mit dem Schalter (M1) in Serie geschalteten Messwiderstand (R1)' konkretisiert habe.

Ferner sei Herr Rechtsanwalt Bach als weiterer Vertreter für die Klägerin im Rubrum nicht genannt, obwohl er seit der Replik von der Klägerin genannt worden und auch in der mündlichen Verhandlung anwesend gewesen sei.

GRÜNDE DER ANORDNUNG:

Der zulässige Antrag auf Berichtigung der Anordnung hat nur teilweise Erfolg.

I.

Die Entscheidung war wie in Ziffer I. der hiesigen Anordnung zu berichtigen. Der Passus 'direkt und indirekt' war in den genannten Anträgen durch die Klägerin gestrichen worden, so dass es sich um einen Schreibfehler und damit um eine offenbare Unrichtigkeit handelt.

Dem Antrag auf Aufnahme aller Prozessvertreter war nicht zu entsprechen, da es sich hier nicht um eine offenbare Unrichtigkeit der Entscheidung handelt. Es sind die richtigen Prozessvertreter der Klägerin genannt. Ausgehend von Regel 353 VerfO haben die Parteien keinen Anspruch darauf, dass alle Rechtsanwälte der gleichen Kanzlei, die zu irgendeinem Zeitpunkt mit dem Prozess betraut waren, zwingend im Rubrum der Entscheidung aufgeführt werden müssten.

ANORDNUNG:

I.

Die Entscheidung der Lokalkammer Düsseldorf vom 7. März 2025 wird dahingehend berichtigt, dass auf Seite 23 in Hilfsantrag 3 bei Anspruch 7 und auf Seite 25 in Hilfsantrag 5 bei Anspruch 7 und auf Seite 26 in Hilfsantrag 6 bei Anspruch 7 sowie auf Seite 27 in Hilfsantrag 7 bei Anspruch 7 jeweils die Worte 'direkt oder indirekt' im ersten Spiegelstrich gestrichen werden.

II.

Im Übrigen wird der Berichtigungsantrag zurückgewiesen.

DETAILS DER ANORDNUNG:

App_13218/2025 Hauptaktenzeichen ACT_590302/2023 und CC_16360/2024

UPC-Nummer: UPC_CFI_459/2023

Verfahrensart: Verletzungsklage und Nichtigkeitswiderklage

Erlassen in Düsseldorf am 9. April 2025

NAMEN UND UNTERSCHRIFTEN

Rechtlich qualifizierte Richterin Dr. Thom

Vorsitzende Richterin Klepsch

Rechtlich qualifizierter Richter Agergaard

Technisch qualifizierter Richter Schober

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