
UPC_CFI_836/2024 ACT_67704/2024 Nichtigkeitsklage
Verfahrensanordnung
des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Zentralkammer (Abteilung München) erlassen am 26. Mai 2025
KLÄGERIN
BAUSSMANN Collated Fasteners GmbH - Eibachstraße 15 - 57413 - Finnentrop, Deutschland.
Vertreten durch:
Jochen Bühling, KRIEGER MES Rechtsanwälte PartmbB.
BEKLAGTE
Raimund Beck Nageltechnik GmbH Raimund-Beck-Straße 1 - 5270 - Mauerkirchen, Austria.
Vertreten durch:
Ralf Albrecht, Ralf Albrecht Paul & Albrecht Patentanwälte PartG mbB.
STREITPATENT
EP 4 019 790
SPRUCHKÖRPER/KAMMER
Spruchkörper/Panel 1 der Zentralkammer (Abteilung München).
MITWIRKENDE RICHTER
Die Anordnung wurde durch den rechtlich qualifizierten Richter András Kupecz (Berichterstatter) erlassen.
VERFAHRENSSPRACHE
Deutsch.
GEGENSTAND DES VERFAHRENS
Nichtigkeitsklage.
ANORDNUNG
Die Parteien werden aufgefordert, in gegenseitiger Abstimmung, beginnend mit der Erwiderung der Beklagten vom 28. Februar 2025, spätestens bis zum 4. Juni 2025 ihre Schriftsätze im Workflow 'Antrag auf Änderung eines Patents' im CMS hochzuladen.
Dies soll der Klägerin Gelegenheit geben, eine Duplik auf die Replik zur Erwiderung auf den Antrag auf Änderung des Patents vom 22. Mai 2025 einzureichen (Regel 43.3 VerfO). Die Frage, ob - wie von der Klägerin geltend gemacht - zur Änderung des Patents ein 'gesonderter Antrag' und ein entsprechender Workflow erforderlich sind und, falls ja, welche Auswirkungen dies auf das vorliegende Verfahren hat, wird im Zwischenverfahren bzw. spätestens in der mündlichen Verhandlung behandelt.
In einer etwaigen Duplik darf die Klägerin zusätzlich zum Umfang des Klageantrags (vgl. Duplik vom 22. Mai 2025 unter I) Stellung nehmen.
Im Übrigen ist die Duplik auf die in der Replik zur Erwiderung auf den Antrag auf Änderung des Patents enthaltenen Vorbringen zu beschränken (R. 43.3, 32.3 VerfO, letzter Satz).
Erlassen am 26. Mai 2025
KUPECZ Berichterstatter
ANGABEN ZUR ANORDNUNG
Anordnung Nr. ORD_25044/2025 im VERFAHREN NUMMER: ACT_67704/2024 UPC Nummer: UPC_CFI_836/2024 Art des Vorgangs: Klage auf Nichtigerklärung