28 May, 2025
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Order
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ORD_25313/2025
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Mannheim (DE) Lokalk…
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EP4074373B1
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R.370.9(e)VerfO
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Lokalkammer Mannheim
UPC_CFI_410/2023
Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts,
erlassen am 28. Mai 2025
KLÄGERIN
MED-EL Elektromedizinische Geräte Gesellschaft m.b.H.
Fürstenweg 77a, 6020 Innsbruck, Österreich
vertreten durch: Rechtsanwalt Dr. Rüberg
BEKLAGTE
1. Advanced Bionics AG
Laubisrütistraße 28, 8712 Stäfa, Schweiz
vertreten durch: Rechtsanwältin Kiefer
2. Advanced Bionics GmbH
Max-Eyth Straße 20, 70736 Fellbach-Offingen, Deutschland vertreten durch: Rechtsanwältin Kiefer
3. Advanced Bionics Sarl
9 rue Maryse Bastié, CS 90606, 69675 Bron Cedex, Frankreich
vertreten durch: Rechtsanwältin Kiefer
KLAGEPATENT: EP 4 074 373 B1
Sachverhalt und Gründe
Die Klägerin und die Beklagten haben übereinstimmend erklärt, sich verglichen zu haben. Die Klägerin hat einen Antrag auf Zulassung der Klagerücknahme gestellt, die Beklagten derselben zugestimmt. Die Parteien haben mitgeteilt, keine Kostenanträge zu stellen. Die Klagerücknahme war entsprechend zuzulassen.
Eine Erstattung von Gerichtsgebühren findet nach regeln 370.9.(b),(e) VerfO nicht statt. Die Entscheidung war im Zeitpunkt der Rücknahme vollständig abgefasst und signiert und musste nur noch hochgeladen werden, was den Parteien bekannt war. Zudem haben die Parteien das Gericht mehrmals bis auf die letzte Sekunde darüber im Unklaren gelassen, ob der Verkündungstermin stattfinden soll oder nicht und erst auf entsprechende gerichtliche Anordnungen hin überhaupt Stellung genommen und reagiert. Dies rechtfertigt die Annahme außergewöhnlicher Umstände nach R.370.9(e)VerfO.
TENOR DER ENTSCHEIDUNG:
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- Die Rücknahme der Klage wird auf Antrag der Klägerin und mit Zustimmung der Beklagten zugelassen.
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- Der Verkündungstermin wird aufgehoben.
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- Das Verfahren wird für beendet erklärt.
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- Diese Entscheidung soll in das Register aufgenommen werden.
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- Die Gerichtskosten trägt die Klägerin.
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- Es wird festgestellt, dass keine Gerichtsgebühren zu erstatten sind.
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- Der Streitwert wird auf 6.000.000,- EUR festgesetzt.
Prof. Dr. Tochtermann Vorsitzender
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