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2 June, 2025
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ORD_25171/2025 Düsseldorf (DE) Loka… EP3402420B1
R. 265 VerfO
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ORD_25171/2025
2 June, 2025
Order

Summary
(AI generated)

Party

Versah LLC

Registry Information
Registry Number:

App_24791/2025

Court Division:

Düsseldorf (DE) Lokalkammer

Type of Action:

Application Rop 265

Language of Proceedings:

DE

Patent at issue

EP3402420B1

Sections

Keywords (DE)

R. 265 RoP, Teilrücknahme
Cited Legal Standards
R. 265.2 (c) VerfO
R. 265 VerfO
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ORD_25171/2025

Lokalkammer Düsseldorf UPC_CFI_56/2025

Entscheidung

des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 2. Juni 2025 betreffend EP 3 402 420 B1

Klägerin:

Versah LLC, c/o Salah Huwais, DDS, 2000 Spring Arbor Rd., Suite D, Jackson, 49203 Michigan, USA

vertreten durch:

Rechtsanwalt Ole Dirks, Wildanger, Kehrwald, Graf von Schwerin & Partner mbB, Couvenstraße 8, 40211 Düsseldorf, Deutschland

mitwirkend:

Patentanwalt Dipl.-Ing. Ingo Bauer, Gille Hrabal Partnerschaftsge- sellschaft mbB Patentanwälte, Brucknerstraße 20, 40593 Düssel- dorf, Deutschland

elektronische Zustelladresse:

Versah-HaeNaem-EP420@wildanger.eu

Beklagte:

  1. HaeNaem Co., Ltd., 194, Jisan-ro 175beon-gil, Jinwi-myeon, Pyeongtaek-si, Gyeonggi-do, 17718, Republik Korea

  2. Adin Dental Implant Systems GmbH, Wiesenstraße 21w, 40549 Düsseldorf, Deutschland

  3. Adin Dental Implant Systems Ltd., Alon Tavor POB 1128, Afula 1811101, Israel

Beklagte zu 1. und 3. vertreten durch:

Rechtsanwalt Thomas Adrian, Patent- und Rechtsan- waltskanzlei Daub, Bahnhofstrasse 5, 88662 Überlingen, Deutschland

Beklagte zu 2. vertreten durch:

Rechtsanwältin Miriam Kiefer, Kanzlei Kather Augen- stein, Bahnhofstraße 16, 40212 Düsseldorf, Deutschland

elektronische Zustelladresse:

kiefer@katheraugenstein.com

STREITPATENT:

Europäische Patente Nr. EP 3 402 420 B1

SPRUCHKÖRPER/KAMMER:

Spruchkörper der Lokalkammer Düsseldorf

MITWIRKENDE RICHTER:

Diese Entscheidung wurde durch den Vorsitzenden Richter Thomas als Berichterstatter, die rechtlich qualifizierte Richterin Dr. Thom und den rechtlich qualifizierten Richter Agergaard erlassen.

VERFAHRENSSPRACHE: Deutsch

GEGENSTAND: R. 265 VerfO - Teil-Rücknahme der Klage

KURZE DARSTELLUNG DES SACHVERHALTS:

Mit Schriftsatz vom 24. Januar 2025 hat die Klägerin gegen die Beklagten eine Patentverletzungsklage erhoben.

Noch vor Abschluss des schriftlichen Verfahrens hat die Klägerin mit Schriftsatz vom 23. Mai 2025 vor dem Hintergrund eines außergerichtlich geschlossenen Vergleichs die Rücknahme der gegen die Beklagte zu 2. erhobenen Klage erklärt. Zugleich hat sie in Anbetracht des zwischen den betreffenden Parteien vereinbarten Vergleichs beantragt, anzuordnen, dass die betreffenden Parteien ihre Kosten selbst tragen.

Die Klägerin beantragt, dass das Gericht

    1. die teilweise Klagerücknahme in Bezug auf die Beklagte zu 2. zulässt;
    1. eine Entscheidung erlässt, mit der das Verfahren im Hinblick auf die Beklagte zu 2. für abgeschlossen erklärt wird;
    1. anordnet, dass jede Partei insoweit ihre Kosten selbst trägt;
    1. die Eintragung der Entscheidung in das Register anordnet.

Die Beklagte zu 2. hat der Teilrücknahme der Klägerin vom 23. Mai 2025 zugestimmt und bestätigt eine dahingehende Einigung mit der Klägerin, dass jede Partei ihre eigenen Kosten trägt.

GRÜNDE DER ANORDNUNG:

Die Entscheidung folgt dem übereinstimmend geäußerten Willen der Parteien.

Soweit R. 265.2 (c) VerfO eine Kostenentscheidung gemäß Teil 1 Kapitel 5 VerfO verlangt, trägt die Entscheidung der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung Rechnung.

ENTSCHEIDUNG:

    1. Die Rücknahme der gegen die Beklagte zu 2. erhobenen Klage wird zugelassen.
    1. Das Verfahren gegen die Beklagte zu 2. wird für beendet erklärt.
    1. Diese Entscheidung wird in das Register aufgenommen.
    1. Die Klägerin trägt den auf das Verfahren gegen die Beklagte zu 2. entfallenden Teil der Gerichtskosten.

Im Übrigen trägt jede Partei ihre Kosten selbst.

DETAILS DER ANORDNUNG:

App_24791/2025 zu dem Hauptaktenzeichen ACT_3828/2025

UPC-Nummer: UPC_CFI_56/2025

Verfahrensart: Verletzungsklage

Erlassen in Düsseldorf am 2. Juni 2025

NAMEN UND UNTERSCHRIFTEN

Vorsitzender Richter Thomas

Rechtlich qualfizierte Richterin Dr. Thom

Rechtlich qualifizierter Richter Agergaard

Für den Hilfskanzler

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