
Lokalkammer München UPC_CFI_245/2025
Verfahrensanordnung
des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer München erlassen am 3. Juni 2025
KLÄGERIN
SWARCO FUTURIT Verkehrssignalsysteme Ges.m.b.H.
Manfred Swarovski-Straße 1 - 7343 - Neutal - AT
vertreten durch:
Alexander Koller (NOMOS Rechtsanwälte GmbH)
BEKLAGTE
Yunex GmbH
Otto-Hahn-Ring 6 - 81739 - München - DE
vertreten durch:
Hosea Haag (AMPERSAND Partnerschaft von Rechtsanwaelten mbB)
STREITHELFERIN
Shenzhen Dianming Technology Co., Ltd
Floor 6, 38, Liu Xian 1st Road, Bao 'A n District - 518100 - Shenzhen -CN
vertreten durch:
Martin Herzog (Herzog IP Patentanwalts GmbH)
STREITPATENT
Europäisches Patent Nr. 2 643 717
SPRUCHKÖRPER/KAMMER
Spruchkörper 1 der Lokalkammer München
MITWIRKENDE RICHTER/INNEN
Diese Anordnung wurde durch den Vorsitzenden Richter Dr. Matthias Zigann als Berichterstatter erlassen.
VERFAHRENSSPRACHE
Deutsch
GEGENSTAND
Aufforderung zur Streithilfe vom 24. April 2025 -R.316 VerfO - App_19823/2025 Streithilfeantrag vom 16. Mai 2025 -R. 313 VerfO - App_23569/2025 Antrag auf Leistung einer Prozesskostensicherheit vom 28.05.2025 R. 158 VerfO -App_23569/2025
ANTRÄGE DER PARTEIEN
Die Streithelferin beantragt:
Im Namen und im Auftrag der Antragstellerin wird beantragt dem oben bezeichneten Verfahren als Streithelferin beinzutreten, um den Antrag der Beklagten auf Abweisung der Verletzungsklage zu unterstützen.
Yunex erhebt hiergegen keine Einwände.
Swarco Futurit erhebt hiergegen keine Einwände und beantragt:
das Gericht möge der Shenzhen Dianming Technology Co., Ltd auftragen, binnen 14 Tagen, in eventu binnen einer vom Gericht festzusetzenden Frist, für die Kosten des Rechtsstreits und die sonstigen der Klägerin in Zusammenhang mit dem gegenständlichen Verletzungsverfahren möglicherweise noch entstehenden Kosten, eine angemessene Prozesskostensicherheit in Höhe von EUR 169.000,00 durch Hinterlegung bei Gericht oder durch Erlag einer Bankgarantie zu leisten.
GRÜNDE DER ANORDNUNG
Dem Streithilfeantrag ist stattzugeben. Die anderen Parteien haben keine Einwände vorgetragen.
Der Antrag der Beklagten vom 24. April 2025 hat sich damit erledigt. Der Antrag ist zurückzuweisen (R. 360 VerfO).
Shenzhen Dianming kann zu dem Prozesskostenantrag innerhalb von 10 Tagen Stellung nehmen (R. 158.2 VerfO). Sie kann innerhalb gleicher Frist einen Streithilfeschriftsatz einreichen (R. 315.1(b) VerfO).
ANORDNUNG
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- Dem Streithilfeantrag der Shenzhen Dianming Technology Co., Ltd vom 16. Mai 2025 wird stattgegeben. Die Shenzhen Dianming wird als Partei behandelt.
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- Die Aufforderung zur Streithilfe vom 24. April 2025 hat sich damit erledigt. Der Antrag wird zurückgewiesen.
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- Shenzhen Dianming kann zu dem Prozesskostenantrag innerhalb von 10 Tagen Stellung nehmen.
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- Shenzhen Dianming kann innerhalb von 10 Tagen einen Streithilfeschriftsatz einreichen.
ANWEISUNG AN DIE KANZLEI
Die Shenzhen Dianming Technology Co., Ltd ist in allen verbundenen Workflows als Streithelferin der Beklagten zu führen und als Partei zu behandeln.
INFORMATIONEN ÜBER DIE ÜBERPRÜFUNG DURCH DEN SPRUCHKÖRPER
Jede Partei kann die Überprüfung dieser Anordnung durch den Spruchkörper nach R. 333 VerfO beantragen. Bis zur Prüfung bleibt die Anordnung wirksam (R. 102.2 VerfO).
INFORMATIONEN ÜBER EINE SÄUMNISENTSCHEIDUNG
Kommt eine Partei der vorliegenden Anordnung nicht fristgerecht nach, so kann im Einklang mit R. 355 VerfO eine Säumnisentscheidung ergehen (R. 103.1, letzter Unterabsatz und .2 VerfO).
Dr. Zigann
Vorsitzender Richter
DETAILS DER ANORDNUNG
Order no. ORD_24108/2025 in ACTION NUMBER: ACT_13628/2025
UPC number:
UPC_CFI_245/2025
Action type:
Infringement Action
Related proceeding no. Application No.:
23569/2025
Application Type:
APPLICATION_ROP313 and ROP158
Anordnung Nr. ORD_26240/2025 im VERFAHREN NUMMER: ACT_13628/2025
UPC Nummer: UPC_CFI_245/2025
Art des Vorgangs:
Verletzungsklage
Nr. des dazugehörigen Verfahrens Antragsnr.:
19823/2025
Art des Antrags:
Vorlage für Verfahrensantrag