
Lokalkammer Düsseldorf UPC_CFI_213/2025
Verfahrensanordnung
des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 23. Juni 2025 betreffend EP 2 892 442 B1
ANTRAGSSTELLERIN:
Aesculap AG, vertreten durch den Vorstand Dr. Jens von Lackum, Andreas Hahn, Prof. Dr. Holger Reinecke, Am Aesculap-Platz, 78532 Tuttlingen, Deutschland
vertreten durch:
Rechtsanwältin Miriam Kiefer, Rechtsanwalt Carsten Plaga, Rechtsanwalt Christoph Heringlake, Kanzlei Kather Augenstein, Bahnstraße 16, 40212 Düsseldorf, Deutschland
elektronische Zustelladresse:
[email protected]
unterstützt durch:
European Patent Attorney und European Patent Litigator Michael Wegerer, Winter Brandl Partnerschaft mbB, Alois-Steinecker-Str. 22, 85354 Freising, Deutschland
ANTRAGSGEGNERIN:
Shanghai International Holding Corporation GmbH (Europe), vertreten durch ihren gesetzlichen Vertreter, Herrn Liang Jin, Eiffestraße 80, 20537 Hamburg, Deutschland vertreten durch:
Patentanwältin Philippa Eke, Patentanwalt Douglas Cole, Kanzlei IK-Ip Ltd, 3 Lloyd's Avenue, London EC3N 3DS, Vereinigtes Königreich
VERFÜGUNGSPATENT:
EUROPÄISCHES PATENT NR. EP 2 892 442 B1
Spruchkörper/Kammer:
Spruchkörper der Lokalkammer Düsseldorf
MITWIRKENDE RICHTER:
Diese Anordnung wurde durch den Vorsitzenden Richter Thomas als Berichterstatter erlassen.
GEGENSTAND: R. 9 VerfO - Hinweise in Vorbereitung der mündlichen Verhandlung
ANORDNUNG:
I. Es ist beabsichtigt, in der mündlichen Verhandlung am 1. Juli 2025 im Hinblick auf Patentanspruch 1 folgende Merkmalsgliederung zugrunde zu legen:
Spanabhebendes Werkzeug eines chirurgischen, Drehmoment übertragenden Instruments, mit
1.1. einem distalen Eingriffssegment (2) und
1.2. einem Werkzeugschaft (4), der sich an das distale Eingriffssegment (2) anschließt.
Der Werkzeugschaft (4) hat einen proximalen Endabschnitt (6), der für ein Drehmoment übertragendes Einsetzen in eine Werkzeugaufnahme (20) des Instruments vorbereit ist,
2.1. wofür der proximale Endabschnitt (6) zumindest in einen Funktionsabschnitt 'Drehmoment-Übertragung' (6a) und einen Funktionsabschnitt 'Axialverriegelung' (6b) unterteilt ist.
2.2. Der Funktionsabschnitt 'Axialverriegelung' (6b) ist axial von dem Funktionsabschnitt 'Drehmoment-Übertragung' (6a) beabstandet und ordnet sich bezüglich des Eingriffssegments (2) proximal zum Funktionsabschnitt 'Drehmoment-Übertragung (6a) an.
3.3. Der Funktionsabschnitt 'Drehmoment Übertragung' (6a) ist mit einem Zweiflach ausgebildet.
3.3.1. Der Zweiflach hat zwei diametral voneinander abgewandte Angriffsebenen (8).
3.3.1.1. Die Angriffsebenen (8) haben jeweils Längsseiten und Längskanten.
[3.3.1.1. Vorzugsweise laufen die Angriffsebenen (8) keilförmig in Richtung Funktionsabschnitt 'Axialverriegelung' (6b) aufeinander zu.]
3.4. (Der proximale Endabschnitt) hat einen weiteren Funktionsabschnitt 'Eindrehhilfe', der
3.4.1. axial zwischen den Funktionsabschnitten 'Drehmoment-Übertragung' (6a) und 'Axialverriegelung' (6b) vorgesehen ist,
[3.4.2. vorzugsweise Bestandteil des Funktionsabschnitts 'DrehmomentÜbertragung' (6a) ist,]
[3.4.3. vorzugsweise im Bereich eines Radialabsatzes (6c) zwischen den Funktionsabschnitten 'Drehmoment-Übertragung' (6a) und Axialverriegelung (6b) vorgesehen ist]
3.4.4. und eine Anzahl [vorzugsweise vier] keilförmig ausgerichtete Abgleitebenen (10) hat,
3.4.4.1. von denen jeweils zwei Abgleitflächen (10) zu beiden Längsseiten jeweils einer Angriffsebene (8) in einem Winkel zu dieser ausgebildet sind und dabei die Längskanten der jeweiligen Angriffsebene (8) zumindest abschnittweise brechen.
II. Im Hinblick auf den Umfang der durch die Antragstellerin begehrten Auskunft wird auf die Anordnung des Berufungsgerichts vom 30. April 2025 (UPC_CoA_768/2024, APL_64374/2024, Rn. 129 - 132 - Insulet v. EOFlow) hingewiesen.
DETAILS DER ANORDNUNG:
ORD_29757/2025 zum Hauptaktenzeichen ACT_12013/2025
UPC-Nummer: UPC_CFI_213/2025
Verfahrensart: Antrag auf Anordnung einstweiliger Maßnahmen
Erlassen in Düsseldorf am 23. Juni 2025 NAMEN UND UNTERSCHRIFTEN Vorsitzender Richter Thomas