
Lokalkammer München UPC_CFI_302/2024 UPC_CFI_667/2024
Verfahrensanordnung
des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer München erlassen am 15. Juli 2025
KLÄGERIN
Lenovo (Singapore) Pte. Ltd.
151 Lorong Chuan, 02-01, New Tech Park - 556741 - Singapur - SG
vertreten durch:
Eva ACKER, Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB, Maximilianspl. 13, 80333 München
BEKLAGTE
1) ASUSTek Computer Inc.
1 F. No. 15, LIide Rd., Beitou Dist. - 11259 - Tapei City - TW
2) ASUS Computer GmbH
Harkortstr. 21-23 - 408880 - Ratingen - DE
3) ASUSTEK (UK) LIMITED
1st Floor, Sackville House, 143-149 Fenchurch Street - EC3M 6BN - London - GB
vertreten durch:
Dr. Alexander WIESE, Kanzlei Wildanger Kehrwald Graf v. Schwerin & Partner mb, Couvenstrasse 8 - 40211 - Düsseldorf
STREITPATENT
Europäisches Patent Nr. 3 682 587
SPRUCHKÖRPER/KAMMER
Spruchkörper 1 der Lokalkammer München
MITWIRKENDE RICHTER
Diese Anordnung wurde durch den Vorsitzenden Richter Dr. Matthias Zigann als Berichterstatter erlassen.
VERFAHRENSSPRACHE
Deutsch
GEGENSTAND DES VERFAHRENS
Ladung zu einer weiteren Zwischenanhörung zum Thema FRAND.
GRÜNDE
Wie am 9. Juli 2025 im Parallelverfahren ACT_33773/2024 UPC_CFI 303/2024 besprochen und per E-Mail-Austausch bestätigt soll am 21. Juli 2025 eine vorgezogene weitere Zwischenanhörung in Person und in englischer Sprache zum Thema FRAND stattfinden.
Aufgrund des vertraulichen Charakters der zu erörternden Themen findet diese komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt (Regel 105.2 VerfO).
ANORDNUNG
Termin für eine weitere Zwischenanhörung zum Thema FRAND in der Denisstr. 3 in München, Raum 212, wird bestimmt auf 21. Juli 2025, 9.00 Uhr.
Die Parteien werden hierzu geladen.
Die Zwischenanhörung ist nicht öffentlich und findet in englischer Sprache statt.
Die Parteivertreter werden gebeten, eine Teilnehmerliste bis 18. Juli 2025 per E-Mail an
[email protected] zu übersenden.
INFORMATIONEN ÜBER DIE ÜBERPRÜFUNG DURCH DEN SPRUCHKÖRPER
JEDE PARTEI KANN DIE ÜBERPRÜFUNG DIESER ANORDNUNG DURCH DEN SPRUCHKÖRPER NACH R. 333 VERFO BEANTRAGEN. BIS ZUR PRÜFUNG BLEIBT DIE ANORDNUNG WIRKSAM (R. 102.2 VERFO).
INFORMATIONEN ÜBER DIE MÜNDLICHE VERHANDLUNG IM GERICHT
DIE MÜNDLICHE VERHANDLUNG IST ÖFFENTLICH, ES SEI DENN, DAS GERICHT BESCHLIEßT, EINE VERHANDLUNG, SOWEIT ERFORDERLICH, IM INTERESSE EINER DER PARTEIEN ODER DRITTER ODER IM ALLGEMEINEN INTERESSE DER JUSTIZ ODER DER ÖFFENTLICHEN ORDNUNG UNTER AUSSCHLUSS DER ÖFFENTLICHKEIT ZU FÜHREN (R. 115 VERFO).
INFORMATIONEN ÜBER DIE TONAUFZEICHNUNG
ES WIRD EINE TONAUFZEICHNUNG DER VERHANDLUNG ANGEFERTIGT. DIE AUFZEICHNUNG WIRD DEN PARTEIEN BZW. DEREN VERTRETERN NACH DER ANHÖRUNG IN DEN RÄUMLICHKEITEN DES GERICHTS ZUGÄNGLICH GEMACHT (R. 115 VERFO).
INFORMATIONEN ÜBER DIE ABWESENHEIT ODER VERSPÄTUNG EINES VERTRETERS
AUF ANTRAG KANN GEGEN EINE PARTEI EINE VERSÄUMNISENTSCHEIDUNG ERGEHEN, WENN EINE ORDNUNGSGEMÄß GELADENE PARTEI NICHT ZU EINER MÜNDLICHEN VERHANDLUNG ERSCHEINT. (R. 355.1 (B) VERFO).
INFORMATIONEN ÜBER EINE SÄUMNISENTSCHEIDUNG
KOMMT EINE PARTEI DER VORLIEGENDEN ANORDNUNG NICHT FRISTGERECHT NACH, SO KANN IM EINKLANG MIT R. 355 VERFO EINE SÄUMNISENTSCHEIDUNG ERGEHEN (R. 103.1, LETZTER UNTERABSATZ UND .2 VERFO).
Dr. Zigann Vorsitzender Richter
UPC_CFI_302/2024 UPC_CFI_667/2024
Details der Anordnung
Anordnung Nr. ORD_32942/2025 im VERFAHREN NUMMER: ACT_33753/2024
UPC Nummer: UPC_CFI_302/2024
Art des Vorgangs:
Verletzungsklage
Nr. des dazugehörigen Verfahrens Antragsnr.:
32941/2025
Art des Antrags:
Ladung zur Verhandlung